Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einer dem § 9 entsprechenden Explosionsschutzzone mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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