Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Werden Verdampfer, Verdichter oder Pumpen im Freien aufgestellt, so muss sichergestellt sein, dass ihre Funktionstüchtigkeit durch Witterungseinflüsse nicht beeinträchtigt werden kann.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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