Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 50 n,
§ 40a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2000 tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft. Paragraph 40 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2000, tritt mit 1. Juni 2000 in Kraft.
In Kraft seit 20.05.2000 bis 31.12.9999
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