§ 50j FLAG

FLAG - Familienlastenausgleichsgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die §§ 2 Abs. 1 lit. d, e, f sublit. aa und g sowie 6 Abs. 2 lit. b, c, e sublit. aa und f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

In Kraft seit 15.01.1998 bis 31.12.9999
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