Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
Paragraph 50 d,
§ 8 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 531/1993 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft. Paragraph 8, Absatz 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1993, tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.
In Kraft seit 31.07.1993 bis 31.12.9999
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