§ 50i FLAG

FLAG - Familienlastenausgleichsgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 8 Abs. 2 und 3, Abschnitt IIb, die §§ 39e, 46 sowie 51 Abs. 2 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/1997 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

In Kraft seit 11.01.1997 bis 31.12.9999
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