Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 8 Abs. 2 und 3, Abschnitt IIb, die §§ 39e, 46 sowie 51 Abs. 2 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/1997 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
In Kraft seit 11.01.1997 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 50i FLAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 50i FLAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 50i FLAG