Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Die §§ 39g und 39h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2004 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
In Kraft seit 11.12.2004 bis 31.12.9999
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