Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
Paragraph 50 t,
§ 39l in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft. Paragraph 39 l, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2002, tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
In Kraft seit 17.07.2002 bis 31.12.9999
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