Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die §§ 39c und 40 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
In Kraft seit 24.07.1999 bis 31.12.9999
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