Anl. 13 EZG 2011

EZG 2011 - Emissionszertifikategesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
zu §§ 22 Abs. 4 und 24b Abs. 3cCBAM-Faktor ab 2026

Jahr

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

ab 2034

CBAM-Faktor

97,5

95

90

77,5

51,5

39

26,5

14

0

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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