Tätigkeiten | Treibhausgase |
Flüge zwischen Flugplätzen in zwei verschiedenen in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Art. 25a Abs. 3 aufgeführten Staaten, Flüge zwischen der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich und in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Art. 25a Abs. 3 aufgeführten Staaten und – für die Zwecke der Umsetzung der Verpflichtungen gemäß CORSIA in den §§ 34 und 53b Abs. 1 – alle anderen Flüge zwischen Flugplätzen in zwei verschiedenen Drittländern, die von Personen, die Luftfahrzeuge betreiben, durchgeführt werden, die alle nachstehenden Bedingungen erfüllen:Flüge zwischen Flugplätzen in zwei verschiedenen in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 25 a, Absatz 3, aufgeführten Staaten, Flüge zwischen der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich und in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 25 a, Absatz 3, aufgeführten Staaten und – für die Zwecke der Umsetzung der Verpflichtungen gemäß CORSIA in den Paragraphen 34 und 53b Absatz eins, – alle anderen Flüge zwischen Flugplätzen in zwei verschiedenen Drittländern, die von Personen, die Luftfahrzeuge betreiben, durchgeführt werden, die alle nachstehenden Bedingungen erfüllen:
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