Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die kontrollierte Lieferung ist der Transport von Gegenständen aus dem, in das oder durch das Bundesgebiet, soweit die Staatsanwaltschaft berechtigt wäre, gemäß § 99 Abs. 4 StPO vorzugehen.
In Kraft seit 16.05.2018 bis 31.12.9999
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