Die kontrollierte Lieferung ist der Transport von Gegenständen aus dem, in das oder durch das Bundesgebiet, soweit die Staatsanwaltschaft berechtigt wäre, gemäß § 99 Abs. 4 StPO vorzugehen. Die kontrollierte Lieferung ist der Transport von Gegenständen aus dem, in das oder durch das Bundesgebiet, soweit die Staatsanwaltschaft berechtigt wäre, gemäß Paragraph 99, Absatz 4, StPO vorzugehen.
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