Der Bund refundiert der Bundesanstalt jährlich die jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr, erstmals für das Jahr 2014, tatsächlich an die Vertragsbediensteten gemäß § 56 Abs. 1 ausgezahlten Abfertigungen bis zu der nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 vorgesehenen Höhe. Der Bund refundiert der Bundesanstalt jährlich die jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr, erstmals für das Jahr 2014, tatsächlich an die Vertragsbediensteten gemäß Paragraph 56, Absatz eins, ausgezahlten Abfertigungen bis zu der nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 vorgesehenen Höhe.
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