Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Nähere Regelungen betreffend die Führung der Geschäfte kann der Bundesseniorenbeirat in einer Geschäftsordnung festlegen. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministers Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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