§ 55 Bgld. LKG Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2002 bis 31.12.2024

Wähler, die sich am Wahltag voraussichtlich an einem anderen Ort (Gemeinde) als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2002 bis 31.12.2024

Wähler, die sich am Wahltag voraussichtlich an einem anderen Ort (Gemeinde) als dem ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

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