Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlung in den öffentlichen Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder rechtlichen Verantwortung frei.
In Kraft seit 04.10.1982 bis 31.12.9999
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