§ 44 Bgld. BG Zeitlicher Geltungsbereich

Bgld. BG - Burgenländisches Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die §§ 45 bis 51 sind auf Zeiträume anzuwenden, die nach dem Ablauf des 30. Juni 1998 liegen.

In Kraft seit 01.07.1998 bis 31.12.9999
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