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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
40. VERWENDUNGSGRUPPE K 2
Ernennungserfordernisse:
40.1. Verwendung als Beamter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.
40.2. Überdies die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach § 3 desdem MTD-GesetzesGesetz.
40. VERWENDUNGSGRUPPE K 2
Ernennungserfordernisse:
40.1. Verwendung als Beamter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.
40.2. Überdies die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach § 3 desdem MTD-GesetzesGesetz.