§ 10 BAVO

BAVO - Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Dienstprüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen.

In Kraft seit 01.11.2011 bis 31.12.9999
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