§ 20 BAVO Verweisungen

BAVO - Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 01.11.2011 bis 31.12.9999
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