Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die abgeschlossene Grundausbildung qualifiziert die Absolventen für eine Tätigkeit als Bezirksanwalt. Die Betrauung erfolgt durch die jeweilige Oberstaatsanwaltschaft jeweils in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz.
In Kraft seit 01.11.2011 bis 31.12.9999
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