§ 16 BLVG

BLVG - Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit darin nichts anderes bestimmt ist, jedes Bundesministerium, und zwar insoweit betraut, als es oberste Dienstbehörde ist.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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