Lehrverpflichtungsgruppe IVb
1. | Bildnerische Erziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind. | |||||||||
2. | Musikerziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind. | |||||||||
3. | Stenotypie und Textverarbeitung an Handelsschulen, Handelsakademien und deren Sonderformen, an mittleren und höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe sowie an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe. |
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