Anl. 3 BLVG

BLVG - Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Anlage 3

Lehrverpflichtungsgruppe III

1.

Allgemeine Rechtskunde an der Bundesfachschule für Technik.

2.

Allgemeine Warenkunde und mechanische Technologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

3.

Almwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.

4.

Angewandte Typographie an Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.

5.

Anatomie an Fachschulen für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung und für Gebrauchsgraphik und an Meisterschulen für Bildhauerei und für Malerei.

6.

Anstands- und Gesundheitslehre an Hotelfachschulen und Gastgewerbefachschulen.

7.

Arbeitshygiene und Unfallverhütung an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an den Sonderformen dieser Schulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

8.

Arbeitskunde an der Bundesfachschule für Technik.

9.

Arbeits- und Sozialrecht an der Bundesfachschule für Technik.

10.

Arbeitstechnik und Energiewirtschaft an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.

11.

Bauernwaldbetreuung an Bundesförsterschulen.

(Anm.: Z 12 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

13.

Baumschulwesen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.

(Anm.: Z 14 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

15.

Berufskunde an Familienhelferinnenschulen.

16.

Betrieblicher Schriftverkehr an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.

17.

Betriebsabrechnung an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.

18.

Betriebskunde an der Bundesfachschule für Technik.

19.

Betriebs- und Rechtskunde an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an den Sonderformen dieser Schulen und an der Bundesfachschule für Technik.

20.

Betriebswirtschafts- und Rechtskunde an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an deren Sonderformen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

21.

Betriebswirtschaftslehre an den Fachschulen für Photographie, für Gerbereichemie und Ledertechnik, für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

(Anm.: Z 22 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

23.

Bienenkunde an höheren Lehranstalten für allgemeine

Landwirtschaft, an höheren Lehranstalten für alpenländische

Landwirtschaft, an höheren Lehranstalten für Wein- und Obstbau und an höheren Lehranstalten für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.

24.

Biologie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

25.

Botanik an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

(Anm.: Z 26 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

27.

Buchführung an Meisterklassen für Uhrmacher.

28.

Buchhaltung an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an den Sonderformen dieser Schulen, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und an Hauswirtschaftsschulen.

29.

Buchhaltung und forstliches Kanzleiwesen an Bundesförsterschulen.

30.

Buchhaltung und kaufmännische Kalkulation an der Bundesfachschule für Technik.

31.

Buchhaltung und Korrespondenz an Abiturientenlehrgängen für Weberei.

32.

Bürotechnik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung, an Handelsakademien und Handelsschulen und an deren Sonderformen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

33.

Chemie.

(Anm.: Z 34 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

35.

Chemisches Praktikum an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.

36.

Deutsch (Kinder- und Jugendliteratur) an Bildungsanstalten für Erzieher.

37.

Düngerlehre an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Gartenbau.

38.

Einführung in die Forstwirtschaft an Bundesförsterschulen.

39.

Einführung in medizinische Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

40.

Einführung in die Pädagogik an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

41.

Einführung in die Philosophie und in die angewandte Psychologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

42.

Einführung in die Psychiatrie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

43.

Einführung in die Psychologie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

44.

Einführung in rechtskundliche Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

(Anm.: Z 45 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

46.

Einführung in die Sozialphilosophie an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

47.

Einführung in soziologisch-ökonomische Fachgebiete an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

(Anm.: Z 48 und 49 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

50.

Englische Konversation und literaturkundliche Übungen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

51.

Entwurf- und Fachzeichnen an den Fachschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei und an den Meisterklassen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei.

52.

Ernährungslehre an höheren Lehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft.

53.

Erziehungslehre an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.

54.

Erziehungslehre einschließlich Psychologie an Bildungsanstalten für Erzieher und an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

55.

Erziehungslehre und allgemeine Psychologie an Familienhelferinnenschulen.

56.

Fachrechnen an Fachschulen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, sowie an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Weberei.

57.

Fach- und Wirtschaftsrechnen an der Bundesfachschule für Technik.

58.

Fachzeichnen an den Fachschulen für Metallbearbeitung, für Büchsenmacher und Schäfter, für Starkstromtechnik, für Hochfrequenz- und Rundfunktechnik, für Uhrmacher, für Musterzeichnen, für Steinmetzerei und für Zimmerer, an Glasfachschulen, an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik, an Meisterklassen für Tischler und für Uhrmacher, an Bauhandwerkerschulen für Zimmerer und für Steinmetzen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

59.

Fachzeichnen und Entwurfslehre an der Bundesfachschule für Technik.

60.

Farblehre an Fachschulen für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung, für Gebrauchsgraphik, für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung und an Meisterschulen für das Malerhandwerk.

61.

Farb- und Formenlehre an Meisterschulen für Malerei.

(Anm.: Z 61 bis 64 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

65.

Film- und Fernsehseminar an Bildungsanstalten für Erzieher.

66.

Fischerei an Bundesförsterschulen.

67.

Form und Farbe an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).

68.

Forstbotanik an Bundesförsterschulen.

69.

Forstliche Arbeitslehre I an Bundesförsterschulen.

70.

Forstliche Baukunde an Bundesförsterschulen.

71.

Forstnutzung I und Forstnutzung II (Sägewerkskunde) an Bundesförsterschulen.

72.

Forstschutz an Bundesförsterschulen.

73.

Forstvermessung an Bundesförsterschulen.

74.

Forstwirtschaft an höheren Lehranstalten für allgemeine Landwirtschaft und an höheren Lehranstalten für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie.

75.

Forstwirtschaftslehre an höheren Lehranstalten für Holztechnik.

76.

Fremdenverkehrslehre an Gastgewerbefachschulen und Handelsakademien.

77.

Fremdenverkehrslehre und Werbung an Hotelfachschulen.

(Anm.: Z 78 bis 81 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

82.

Gastgewerbliche Betriebslehre an Gastgewerbefachschulen.

(Anm.: Z 83 bis 85 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

86.

Geographie.

87.

Geographie (einschließlich Wirtschaftsgeographie) an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.

88.

Geographie und Wirtschaftskunde.

89.

Geographie und Wirtschaftskunde (einschließlich Wirtschaftsgeographie) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Handelsakademien.

90.

Geometrisches Zeichnen an allgemeinbildenden höheren Schulen, soweit es sich lehrplanmäßig um ein Trägerfach der Informatik handelt.

91.

Gerbstofflehre an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.

92.

Geschichte.

93.

Geschichte der Mode an Klassen für Modellarbeit für Damenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger.

(Anm.: Z 95 und 96 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

96.

Geschichte und Sozialkunde.

97.

Geschichte und Sozialkunde (einschließlich Wirtschaftsgeschichte) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Handelsakademien.

98.

Gesetzeskunde an Bundesförsterschulen.

99.

Gesteinskunde an Bundesförsterschulen.

100.

Gesundheitslehre an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an Haushaltungsschulen, an Familienhelferinnenschulen und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

101.

Gesundheitslehre und Arbeitshygiene an Hauswirtschaftsschulen, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und deren Sonderformen.

102.

Getränkekunde an Hotelfachschulen und Gastgewerbefachschulen.

103.

Grundfragen der Soziologie an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

104.

Grundlagen der Forsteinrichtungen an Bundesförsterschulen.

(Anm.: Z 105 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

106.

Hauswirtschaftliche Betriebskunde an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

107.

Heilpädagogik an Bildungsanstalten für Erzieher.

108.

Holzmeßkunde an Bundesförsterschulen.

109.

Hotelbetriebslehre an Hotelfachschulen.

110.

Jagd und Fischerei an höheren Lehranstalten für allgemeine Landwirtschaft, an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft und an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.

(Anm.: Z 111 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

112.

Kaufmännische Betriebsführung an Klassen für Modellarbeit für Damenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger.

113.

Kaufmännische Betriebskunde an Handelsakademien und Handelsschulen und an den Sonderformen dieser Schulen sowie an der Bundesfachschule für Technik (Handelsschule und Sonderform).

114.

Kaufmännische Betriebskunde (einschließlich Betriebswirtschaftslehre) an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

115.

Kaufmännischer Schriftverkehr an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Hauswirtschaftsschulen und an Meisterklassen für Uhrmacher.

116.

Kaufmännischer Schriftverkehr und Buchhaltung an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.

117.

Kellerwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Wein- und Obstbau.

118.

Kinderpflege an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung landwirtschaftliche Frauenberufe.

119.

Kinder- und Jugendliteratur an Bildungsanstalten für Erzieher.

120.

Kinematographie an Fachschulen für Photographie

(Anm.: Z 121 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

122.

Konversation als Ergänzung des Unterrichtes in einer lebenden Fremdsprache an Bundeserziehungsanstalten.

123.

Kulturgeschichte an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, an Meisterklassen für Uhrmacher und an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

124.

Kulturkunde der Familie an Familienhelferinnenschulen.

125.

Kunstformenlehre an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau).

126.

Kurzschrift in einer lebenden Fremdsprache.

127.

Laboratorium an höheren Lehranstalten für Textilchemie.

(Anm.: Z 128 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

129.

Land- und Almwirtschaft an Bundesförsterschulen.

(Anm.: Z 130 und 131 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

131a.

Landwirtschaft an höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft.

132.

Landwirtschaftslehre an Lehrerbildungsanstalten.

133.

Layout an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.

(Anm.: Z 134 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

135.

Lebenskunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

136.

Lebenskunde einschließlich (und) Erziehungslehre an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen, an Fachschulen für Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Modisten und Kunststicker und an deren Meisterklassen.

137.

Lernhilfe an Bildungsanstalten für Erzieher.

138.

Literaturpflege.

139.

Lohnverrechnung an der Bundesfachschule für Technik.

140.

Maschinenkunde an Bundesförsterschulen.

141.

Maschinenzeichnen an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.

142.

Materialienkunde an Fachschulen für Maschinstickerei und an Meisterklassen für Maschinsticker.

143.

Materialienkunde und Textilchemie an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Modisten, für Kunststicker und für Wäschewarenerzeuger und an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger und für Kunststicker.

144.

Materialienlehre an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion und für Herrenkleiderkonfektion.

145.

Materialkunde an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau), an Fachschulen für Steinmetzerei, für Holz- und Steinbildhauerei, für Zimmerer, für Tischlerei und Raumgestaltung, für Drechslerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für Musterzeichnen, für gestaltendes Metallhandwerk und für dekorative Gestaltung, an Meisterschulen für Bildhauerei, für Tischlerei und Raumgestaltung, für gestaltendes Metallhandwerk, für Keramik und Ofenbau und für Mode, an Meisterklassen für dekorative Gestaltung und für Tischler, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, und an der Bundesfachschule für Technik.

146.

Materialkunde und Maltechniken an Meisterschulen für Malerei.

147.

Materialkunde und Technologie an Fachschulen und an Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei.

148.

Materiallehre an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.

149.

Materiallehre und Mikroskopie an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei.

(Anm.: Z 150 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

151.

Meliorationen an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

152.

Menschenführung, Sozialgesetzgebung, Arbeitshygiene und Unfallverhütung an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.

153.

Methodik der Sozialarbeit an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

(Anm.: Z 154 und 155 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

156.

Mikroskopie und Warenkunde an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.

157.

Milchwirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Landwirtschaft und landwirtschaftliche Frauenberufe.

(Anm.: Z 158 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

159.

Nahrungsmittelkunde an Hotelfachschulen.

160.

Nahrungsmittel- und Speisenkunde an Gastgewerbefachschulen.

161.

Naturgeschichte.

162.

Naturkunde.

163.

Naturkundliches Seminar mit praktischen Übungen an Bildungsanstalten für Erzieher.

164.

Naturlehre an Bundesförsterschulen und an der Bundesfachschule für Technik.

(Anm.: Z 165 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

166.

Obstbau an höheren Lehranstalten für alpenländische Landwirtschaft.

(Anm.: Z 167 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

168.

Obst- und Gemüsebau an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.

169.

Obst- und Gemüseverwertung an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtungen Wein- und Obstbau und Gartenbau.

170.

Organisationslehre der Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

171.

Originalgraphik an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.

172.

Pädagogik an Lehrerbildungsanstalten, sowie an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Arbeitslehrerinnen.

(Anm.: Z 173 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

(Anm.: Z 174 bis 176 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

(Anm.: Z 177 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

178.

Philosophischer Einführungsunterricht.

179.

Photographik an Fachschulen und Meisterklassen für Gebrauchsgraphik.

180.

Physik.

181.

Physik und Wetterkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

182.

Physikalisch-chemische Untersuchungsmethoden an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik.

183.

Physikalisches Praktikum an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten.

(Anm.: Z 184 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

185.

Psychologie und Erziehungslehre an Frauenoberschulen und an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.

186.

Raumgestaltung an Meisterschulen für Tischlerei und Raumgestaltung.

(Anm.: Z 187 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

188.

Rechnen an Haushaltungsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.

189.

Rechnen, Kalkulation und Buchhaltung einschließlich kaufmännischer Schriftverkehr an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Kunststicker und für Maschinsticker.

190.

Rechnen und Kalkulation an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.

191.

Rechnen und Wirtschaften an Familienhelferinnenschulen.

(Anm.: Z 192 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

193.

Rechtskunde an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen, an höheren Lehranstalten für Technische Chemie und für Reproduktions- und Drucktechnik, an Fachschulen für Gerbereichemie und Ledertechnik, an Hotelfachschulen und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

194.

Rechtslehre an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung, an Fachschulen für Photographie und an Handelsakademien.

195.

Religion.

196.

Reproduktionstechnik an Fachschulen für Photographie.

197.

Reproduktions- und Drucktechnik an Fachschulen für Gebrauchsgraphik.

198.

Säuglingspflege an Familienhelferinnenschulen.

(Anm.: Z 199 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

200.

Schriftverkehr an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.

201.

Schulhygiene an Lehrerbildungsanstalten.

(Anm.: Z 202 und 203 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

204.

Seminar für Sozialarbeit an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.

(Anm.: Z 205 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

206.

Sozialkunde an Bildungsanstalten für Erzieher.

207.

Spezielle Berufskunde an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.

208.

Spezielle Probleme der Heimerziehung an Bildungsanstalten für Erzieher.

209.

Staatsbürgerkunde an Haushaltungsschulen, an Hauswirtschaftsschulen, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und deren Sonderformen, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und deren Sonderformen, an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe, an Familienhelferinnenschulen, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und an Bundesförsterschulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

210.

Staatsbürgerkunde einschließlich Rechtslehre an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe und an Handelsschulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

211.

Staatsbürgerkunde, Rechtslehre an Handelsakademien und an deren Sonderformen.

212.

Staatsbürgerkunde und Rechtskunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Fachschulen und Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker und an Meisterklassen für Uhrmacher und für Maschinsticker.

213.

Standortkunde an Bundesförsterschulen.

(Anm.: Z 214 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

215.

Steuerkunde an der Bundesfachschule für Technik und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

216.

Steuerlehre an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

(Anm.: Z 217 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

218.

Stickereizeichnen an Fachschulen für Maschinsticker.

219.

Tariflehre an Fachschulen für Maschinstickerei und an Meisterklassen für Maschinsticker.

(Anm.: Z 220 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

221.

Technisches Zeichnen an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen, an Fachschulen für Büchsenmacher und Schäfter, für Uhrmacher und für Gerbereichemie und Ledertechnik, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik, und an der Bundesfachschule für Technik.

222.

Technologie an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.

223.

Technologisches Praktikum an höheren Lehranstalten für Gerbereichemie und Ledertechnik.

224.

Textilchemische Untersuchungen an höheren Lehranstalten für Textilchemie.

225.

Textile Verkaufskunde an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

226.

Textilmechanische Untersuchungen an höheren Lehranstalten für Weberei und Spinnerei, für Wirkerei und Strickerei, für Textilchemie, an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.

227.

Tierheilkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.

(Anm.: Z 228 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

229.

Tierzucht und Fütterungslehre an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaft.

230.

Übungen aus Naturgeschichte, Physik, Chemie oder Psychologie an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.

231.

Übungen im chemischen und Warenkundelaboratorium an Handelsakademien.

232.

Übungen im Warenkundelaboratorium an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und an Abiturientenlehrgängen für Beruftstätige an Handelsakademien.

233.

Übungen in Bürotechnik an Handelsakademien.

(Anm.: Z 234 bis 236 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

237.

Verlags- und Zeitungskunde an höheren Lehranstalten für Reproduktions- und Drucktechnik.

238.

Vermessungskunde an Fachschulen für Zimmerer.

238a.

Volkskunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.

239.

Volkswirtschaftslehre an Handelsakademien und deren Sonderformen, an höheren Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an Meisterklassen für Uhrmacher und an Bauhandwerkerschulen für Maurer, für Zimmerer und für Steinmetzen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

(Anm.: Z 240 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

241.

Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung.

242.

Volkswirtschaftslehre, Rechts- und Staatsbürgerkunde an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen.

243.

Volkswirtschafts- und Gesellschaftslehre an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.

244.

Waldbau an Bundesförsterschulen.

245.

Warenkunde an höheren Lehranstalten für Technische Chemie, für Gerbereichemie und Ledertechnik, für Biochemie und Schädlingsbekämpfung, an technisch-kaufmännischen Abiturientenlehrgängen, an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien, an Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien und an der Bundesfachschule für Technik.

246.

Warenkunde der Kettenwirkerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.

247.

Warenkunde der Kulierwirkerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.

248.

Warenkunde der Strickerei an höheren Lehranstalten für Wirkerei und Strickerei.

249.

Warenkunde der Wirkerei und Strickerei an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.

250.

Warenkunde und Technologie an Handelsakademien.

251.

Waren- und Verkaufskunde an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.

252.

Webwarenkunde an höheren Lehranstalten textilkaufmännischer Richtung und an Abiturientenlehrgängen für Weberei.

(Anm.: Z 253 aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1994)

(Anm.: Z 254 aufgehoben durch Art. I Z 9, BGBl. Nr. 228/1972)

255.

Werbelehre an Fachschulen für dekorative Gestaltung und für Gebrauchsgraphik und an Meisterklassen für dekorative Gestaltung.

256.

Werkstättenkunde an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik.

257.

Werkstoffkunde an betriebstechnischen Werkmeisterlehrgängen.

258.

Werkzeug- und Maschinenkunde an der Bundesfachschule für Technik.

259.

Wildkunde und Jagdbetrieb an Bundesförsterschulen.

260.

Wirtschaftliches Rechnen an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher, für Modisten, für Kunststicker und für Wäschewarenerzeuger, an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe und an Hauswirtschaftsschulen, sowie an der Bundesfachschule für Technik.

261.

Wirtschaftsgeographie an Abiturientenlehrgängen an Handelsakademien und an Abiturientenlehrgängen für Berufstätige an Handelsakademien.

262.

Wissenschaftliche Photographie an Fachschulen für Photographie.

263.

Wohlfahrtspflege an Familienhelferinnenschulen.

264.

Zoologie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und an Bundesförsterschulen.

In Kraft seit 01.09.1994 bis 31.12.9999
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