Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2025
Anlage 5Lehrverpflichtungsgruppe V
1.Ziffer einsAnstandslehre an Bundesförsterschulen.
2.Ziffer 2Atelier an Meisterschulen für Bildhauerei und für Malerei und an Meisterklassen für dekorative Gestaltung.
3.Ziffer 3Atelier und Werkstätte in Fachschulen und Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
10.Ziffer 10Chorgesang an allgemeinbildenden höheren Schulen, Mittelschulen, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher und an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
11.Ziffer 11Chorgesang und Orchesterübungen an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen.
(Anm.: Z 12 und 13 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 12 und 13 aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
15.Ziffer 15Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
16.Ziffer 16Ernährungslehre, Lebensmittel- und Diätkunde an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
17.Ziffer 17Fachausbildung (verschiedene Techniken, Weißnähen einschließlich Schnittzeichnen und Kleidernähen einschließlich Schnittzeichnen) an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
(Anm.: Z 18 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 18, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
19.Ziffer 19Formenschneiden an Glasfachschulen.
20.Ziffer 20Forstbotanik - Übungen an Bundesförsterschulen.
21.Ziffer 21Forstliche Arbeitslehre II - Übungen an Bundesförsterschulen.Forstliche Arbeitslehre römisch II - Übungen an Bundesförsterschulen.
22.Ziffer 22Forstliche Baukunde - Übungen an Bundesförsterschulen.
23.Ziffer 23Forstliches Zeichnen an Bundesförsterschulen.
24.Ziffer 24Forstschutz - Übungen an Bundesförsterschulen.
(Anm.: Z 25 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 25, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
27.Ziffer 27Gesang an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und an Bundesförsterschulen.
(Anm.: Z 28 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 28, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
29.Ziffer 29Geschäftsschrift an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
30.Ziffer 30Gips- und Stuckarbeiten an höheren Lehranstalten für Hochbau, für Tiefbau und für Holzbau.
31.Ziffer 31Handarbeit (als Pflichtgegenstand) an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten.
32.Ziffer 32Handarbeit und Werkerziehung an allgemeinbildenden höheren Schulen.
33.Ziffer 33Haushaltsführung an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker.
34.Ziffer 34Haushaltspflege an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe sowie an Hauswirtschaftsschulen und an Haushaltungsschulen.
(Anm.: Z 35 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 35, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
36.Ziffer 36Hauskrankenpflege und Erste Hilfe an Familienhelferinnenschulen.
37.Ziffer 37Hauswirtschaft an Lehrerbildungsanstalten, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen und für Kindergärtnerinnen sowie an Handelsakademien und Handelsschulen.
38.Ziffer 38Hauswirtschaft mit ihren theoretischen Grundlagen an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
39.Ziffer 39Hauswirtschaftliche Betriebskunde an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
40.Ziffer 40Hauswirtschaftliche Betriebspraxis und Organisationsübungen an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
41.Ziffer 41Heim- und lebenspraktisches Seminar an Bildungsanstalten für Erzieher.
42.Ziffer 42Instrumentale Spielgruppe an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
43.Ziffer 43Instrumentalmusik an allgemeinbildenden höheren Schulen, Lehrerbildungsanstalten, Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
44.Ziffer 44Instrumentenbau an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und für Erzieher.
45.Ziffer 45Jagdhornblasen an Bundesförsterschulen.
46.Ziffer 46Jugendspiele an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen.
47.Ziffer 47Kinderbeschäftigung an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
48.Ziffer 48Kinderpflege und Fürsorge an Frauenoberschulen.
49.Ziffer 49Kirchenchor an allgemeinbildenden höheren Schulen und Mittelschulen.
50.Ziffer 50Kochen an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
51.Ziffer 51Kochen einschließlich Lebensmittelkunde und Servieren an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen.
52.Ziffer 52Kochen und Hauswirtschaftskunde an Frauenoberschulen und an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen.
53.Ziffer 53Kochlehre und Vorratswirtschaft an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landwirtschaftliche Frauenberufe.
54.Ziffer 54Küchenpraxis und Küchenführung an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
55.Ziffer 55Küchenpraxis und Servieren an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
56.Ziffer 56Kulturpflege (Arbeitsgemeinschaft) an Handelsakademien, an Handelsschulen und an der Bundesfachschule für Technik.
57.Ziffer 57Kurzschrift.
(Anm.: Z 58 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 58, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
59.Ziffer 59Mädchenhandarbeit an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
(Anm.: Z 60 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 60, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
61.Ziffer 61Maschinschreiben.
62.Ziffer 62Menschenführung an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion, für Herrenkleiderkonfektion und für Maschinstickerei.
63.Ziffer 63Möbel-, Raum- und Fassadengestaltung an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
(Anm.: Z 64 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 64, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
65.Ziffer 65Modellieren an höheren Lehranstalten für Hochbau, an höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige, Fachrichtung Hochbau, an Fachschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für Steinmetzerei, für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, an Meisterschulen für gestaltendes Metallhandwerk und an Bauhandwerkerschulen für Steinmetzen.
66.Ziffer 66Modellieren und Modellbau an Fachschulen für dekorative Gestaltung.
67.Ziffer 67Montierungsarbeiten an Fachschulen und Meisterschulen für Textilhandwerk, Fachrichtung Stickerei.
68.Ziffer 68Musik an Haushaltungsschulen und an Hauswirtschaftsschulen.
69.Ziffer 69Musikalisch-rhythmische Erziehung an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
70.Ziffer 70Musikerziehung an Fachschulen für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger, für Modisten und für Kunststicker.
71.Ziffer 71Musterkunde und Kartenlehre an Fachschulen für Maschinstickerei und Meisterklassen für Maschinsticker.
72.Ziffer 72Musterzeichnen und Modellarbeit an der Bundesfachschule für Technik.
(Anm.: Z 73 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 73, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
74.Ziffer 74Nähen und Schnittzeichnen an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe.
75.Ziffer 75Orchester beziehungsweise Orchester-Instrumentalmusik an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten.
(Anm.: Z 76 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 76, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
77.Ziffer 77Säuglings- und Kinderpflege an wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Mädchen.
78.Ziffer 78Schnittzeichnen an Fachschulen für Meisterklassen für Herrenkleidermacher.
79.Ziffer 79Schnittzeichnen und Modellarbeit an Fachschulen für Damenkleiderkonfektion, für Herrenkleiderkonfektion, für Damenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger, an Meisterklassen für Damenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger und an Klassen für Modellarbeit im Damenkleidermachen und in der Wäschewarenerzeugung.
80.Ziffer 80Schreiben einschließlich Linkshandschreiben an der Bundesfachschule für Technik.
81.Ziffer 81Schrift an Fachschulen für Steinmetzerei, für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, für künstlerische Wandgestaltung, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung, für Gebrauchsgraphik, für Musterzeichnen, an Glasfachschulen, an Meisterschulen für Malerei und für das Malerhandwerk und an Meisterklassen für künstlerische Wandgestaltung.
82.Ziffer 82Schrift- und Kompositionsübungen an Fachschulen für Photographie.
83.Ziffer 83Seminar für Erste Hilfe an Bildungsanstalten für Erzieher.
84.Ziffer 84Seminar für Fest- und Feiergestaltung an Bildungsanstalten für Erzieher.
85.Ziffer 85Seminar für Freizeitgestaltung an Bildungsanstalten für Erzieher.
86.Ziffer 86Seminar für Lager und Zelten an Bildungsanstalten für Erzieher.
87.Ziffer 87Seminar für musikalisch-rhythmische Erziehung an Bildungsanstalten für Erzieher.
88.Ziffer 88Seminar in dem theoretischen Fachgebiet für das Lehramt in Servierkunde an berufspädagogischen Lehranstalten.
89.Ziffer 89Seminaristische Übungen im berufseinschlägigen Schriftverkehr und in Bürotechnik an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
90.Ziffer 90Seminar zur Einführung in die Bedienung von Bild- und Tongeräten, Vervielfältigungsapparaten und anderen Geräten an Bildungsanstalten für Erzieher.
91.Ziffer 91Servierkunde an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
92.Ziffer 92Servierkunde und Übungen an Hotelfachschulen und an Gastgewerbefachschulen.
93.Ziffer 93Singen an Familienhelferinnenschulen.
94.Ziffer 94Spielmusik an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen.
95.Ziffer 95Sprecherziehung an allgemeinbildenden höheren Schulen.
96.Ziffer 96Stenotypie (Kurzschrift, Maschinschreiben und Übungen).
97.Ziffer 97Textiles Dekor an Meisterschulen für Mode.
(Anm.: Z 98 bis 102 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 98 bis 102 aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
103.Ziffer 103Volkskunde und Volkstumspflege an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
(Anm.: Z 104 aufgehoben durch Art. I Z 15, BGBl. Nr. 228/1972)Anmerkung, Ziffer 104, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1972,)
105.Ziffer 105Werkarbeit an Familienhelferinnenschulen und an Lehranstalten für gehobene Sozialberufe.
(Anm.: Z 106 aufgehoben durch Art. I Z 18, BGBl. Nr. 567/1981)Anmerkung, Ziffer 106, aufgehoben durch Art. römisch eins Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1981,)
107.Ziffer 107Werkstätte einschließlich Fachkunde beziehungsweise einschließlich Fachkunde und Modetechnik beziehungsweise einschließlich Fachkunde und Vorarbeiten an Fachschulen für Modisten, für Damenkleidermacher, für Wäschewarenerzeuger und für Herrenkleidermacher und an Meisterklassen für Damenkleidermacher, für Herrenkleidermacher und für Wäschewarenerzeuger.
108.Ziffer 108Werkstätte einschließlich Fach- und Stoffkunde und Modetechnik an Klassen für Modellarbeit im Damenkleidermachen und in der Wäschewarenerzeugung.
109.Ziffer 109Werkstätte einschließlich Fachkunde, Vorarbeiten und Schnittzeichnen an Fachschulen für Kunststicker.
110.Ziffer 110Werkstätte einschließlich Vorarbeiten und Fachkunde an Meisterklassen für Kunststicker.
111.Ziffer 111Werkstätte für Textilverarbeitung an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
112.Ziffer 112Werkstätte und Betriebslaboratorium an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik in den zweiten Klassen.
113.Ziffer 113Werkzeuge und Geräte an Meisterschulen für das Malerhandwerk.
114.Ziffer 114Werkzeuge und Maschinen an Fachschulen für Tischlerei und Raumgestaltung und für Drechslerei, an Meisterschulen für Tischlerei und Raumgestaltung und an Meisterklassen für Tischler.
115.Ziffer 115Werkzeugkunde an Fachschulen für Zimmerer.
116.Ziffer 116Werkzeug- und Maschinenkunde an der Bundesfachschule für Technik.
117.Ziffer 117Zeichnen und Malen an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an deren Sonderformen.
118.Ziffer 118Zeichnen und Modellieren an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Mittelschulen.
119.Ziffer 119Zeichnen und Schrift an höheren Lehranstalten für Möbelbau (Möbelbau und Innenausbau), an Fachschulen für Tischlerei und Raumgestaltung, für Drechslerei und für Keramik und Ofenbau, an Meisterschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für Tischlerei und Raumgestaltung und für Keramik und Ofenbau, sowie an Meisterklassen für Tischlerei.
120.Ziffer 120Zeichnen und Werkarbeit an vierjährigen höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
In Kraft seit 01.09.1994 bis 31.12.9999
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