Anl. 5a BLVG

BLVG - Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025
Anlage 5a Lehrverpflichtungsgruppe Va
  1. 1.Ziffer einsArbeitsgemeinschaft für erweiterte Betriebspraxis an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen.
  2. 2.Ziffer 2Atelier und Werkstätte an Fachschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für gewerbliche Holz- und Steinbildhauerei, für Tischlerei und Raumgestaltung, für Drechslerei, für Keramik und Ofenbau, für angewandte Malerei, für dekorative Gestaltung, für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, an Meisterschulen für gestaltendes Metallhandwerk, für Keramik und Ofenbau, für Textilhandwerk, Fachrichtungen Weberei und Stickerei, für das Malerhandwerk und für Mode.
  3. 3.Ziffer 3Bautechnisches Praktikum an höheren Lehranstalten für Bautechnik-Hochbau und -Tiefbau und an den Sonderformen dieser Schulen.
  4. 4.Ziffer 4Betriebspraktikum an Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe und an den Sonderformen dieser Schulen, an Gastgewerbefachschulen und an Hotelfachschulen.
  5. 5.Ziffer 5Farbenfotografie an Fachschulen für Fotografie.
  6. 6.Ziffer 6Mechanische Werkstätte an höheren Lehranstalten für Silikattechnik.
  7. 7.Ziffer 7Nähen an Fachschulen für Sozialberufe.
  8. 8.Ziffer 8Nähen und Werken an Haushaltungsschulen.
  9. 9.Ziffer 9Porträtfotografie an Fachschulen für Fotografie.
  10. 10.Ziffer 10Praktische Bauarbeiten an Baufachschulen und Bauhandwerkerschulen für Maurer und für Zimmerer.
  11. 11.Ziffer 11Retusche an Fachschulen für Fotografie.
  12. 12.Ziffer 12Schmalfilmpraktikum an Fachschulen für Fotografie.
  13. 13.Ziffer 13Technische und Werbefotografie an Fachschulen für Fotografie.
  14. 14.Ziffer 14Werkstätte an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an den Sonderformen dieser Schulen sowie an der Bundesfachschule für Technik.
  15. 15.Ziffer 15Werkstätte - Praktischer Unterricht an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Fachrichtung Landtechnik.
  16. 16.Ziffer 16Werkstätte und Betriebslaboratorium an Werkmeisterschulen für Maschinenbau und für Elektrotechnik in den ersten Klassen.
In Kraft seit 01.02.1985 bis 31.12.9999
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