§ 9 AStV

AStV - Arbeitsstättenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(1) Folgende Bereiche sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten:

1.

Arbeitsräume und Fluchtwege, die nicht natürlich belichtet sind;

2.

Fluchtwege, die zwar natürlich belichtet sind, diese natürliche Belichtung jedoch zB auf Grund der baulichen Gegebenheiten oder auf Grund der Lage der Arbeitszeit nicht ausreicht, um bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung das rasche und gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte zu ermöglichen;

3.

Bereiche, in denen Arbeitnehmer/innen bei Ausfall der Beleuchtung einer besonderen Gefahr ausgesetzt sein könnten oder in denen Einrichtungen bedient werden, von denen eine besondere Gefahr für die Arbeitnehmer/innen ausgeht.

(2) Die Sicherheitsbeleuchtung muß

1.

eine von der Beleuchtung unabhängige Energieversorgung haben und

2.

selbsttätig wirksam werden und wirksam bleiben, wenn die Energieversorgung der Beleuchtung ausfällt.

(3) Die Sicherheitsbeleuchtung muß hinsichtlich Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer so ausgelegt sein, daß bei Ausfall der Beleuchtung

1.

die Arbeitsstätte rasch und gefahrlos verlassen werden kann und

2.

die in Abs. 1 Z 3 genannten Bereiche schnell und sicher erkannt und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.

(4) Sofern sich in Arbeitsräumen oder auf Fluchtwegen keine Bereiche im Sinne des Abs. 1 Z 3 befinden, sind abweichend von Abs. 1 Z 1 und 2 anstelle der Sicherheitsbeleuchtung selbst- oder nachleuchtende Orientierungshilfen, die bei Ausfall der Beleuchtung ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten, zulässig. In diesem Fall gelten Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 für die Orientierungshilfen.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 9 AStV


Kommentar zum § 9 AStV von Fred4

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Wie sieht es z.B. bei einem automatisierten Hochregallager aus. Hier halten sich Mitarbeiter nur zur Störungsbehebung und zu Wartungsarbeiten auf. Die gesamte Anlage ist zu diesem Zwecke abgeschaltet und das Lager darf nur mit min. 2 Mitarbeiter die mit je einem Sicherheitspaket (K... mehr lesen...

§ 9 AStV | 2. Version | 657 Aufrufe | 29.08.16

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1 Diskussion zu § 9 AStV


Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsräumen von Mutter1 zum § 9 AStV

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Liebes Forum, wer bezahlt die Installation der Sicherheitsbeleuchtung? Der Arbeitgeber oder der Vermieter? Danke schon im Voraus für eure hilfreichen Antworten. mehr lesen...

§ 9 AStV | 1 Antwort | 2187 Aufrufe | 07.05.15

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