Begründung: Mit Beschluß vom 23. Juni 1988 (ON 464) hat das Erstgericht einen am 28. April 1988 vor dem Bezirksgericht Donaustadt vom Sachwalter namens des Betroffenen mit der Vermieterin Gudrun T*** abgeschlossenen Vergleich betreffend die Wohnung Wien 2., Schüttelstraße 91/1-2 genehmigt. Der Rechtsmittelwerber, der Untermietrechte an der obgenannten Wohnung behauptet, beantragte am 27. Juli 1988 die Zustellung einer Beschlußausfertigung und erhob in eventu Vorstellung gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt, gestützt auf den zweiten Fall des § 1118 ABGB, die Räumung der vom Beklagten von ihr gemieteten Geschäftsräumlichkeiten im Hause Völkermarkt, Hauptplatz 15, und die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes von S 29.655,48 s.A. Die D*** Gesellschaft m.b.H. erklärte mit Schriftsatz vom 11. Mai 1987 ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seite des Beklagten. Sie behauptet, das in den Geschäftsräumlichkeiten betriebene Unternehmen erworben zu ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seinerzeit zu 2/3 Eigentümerin der Liegenschaft in 2340 Mödling, Schubertstraße 10 war - sie hat diese Anteile im März 1982 an den Beklagten unter gleichzeitiger Einräumung eines Fruchtgenußrechtes zu ihren Gunsten übertragen - begehrt die Feststellung, daß der zwischen ihr und dem Beklagten am 27. November 1981 abgeschlossene Mietvertrag betreffend Räumlichkeiten im Haus der genannten Liegenschaft unwirksam ist und stellt ein Räumungsbegehre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Ausgabe 1/86 der Zeitschrift "Gesundheit" - einem Gesundheitsmagazin, dessen Medieninhaberin die Beklagte ist - erschien unter dem Titel "Lachen ist gesund" ein Artikel, der sich mit der modernen medizinischen Lachforschung befaßte. Dieser Artikel war mit insgesamt 19 Fotografien illustriert, die lachende oder lächelnde Gesichter zeigten; eine davon war eine Porträtfotografie des Klägers. Der Name des Klägers wurde nicht genannt. Der Kläger war im Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. April 1985 eingelangten Klage stellt die Klägerin das Begehren, der Beklagte sei schuldig, ihr das von ihm benützte Gebäude auf der Liegenschaft EZ 2028 KG Groß-Jedlersdorf I geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben, und hilfsweise die Feststellung, daß zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag hinsichtlich dieses Gebäudes nicht bestehe. Der Beklagte benütze das Bestandobjekt titellos und behaupte zu Unrecht einen Eintritt in das Mietverhältnis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem außerhalb der mündlichen Streitverhandlung ergangenen Beschluß die D*** A*** V***-AG als Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei zu. Dieser Beschluß und das Urteil erster Instanz vom 19.Dezember 1986, ON 38, wurde den Parteienvertretern mit einer Sendung am 9. Jänner 1987 zugestellt. Die beklagte Partei erhob mit einem am 5. Februar 1987 zur Post gegebenen Schriftsatz Berufung und Rekurs. Das Berufungsgericht wies als Rekursge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Am Ring 9 in Graz. Die am 15. Juli 1983 verstorbene Paula Maria W*** war Mieter der im zweiten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von rund 110 m 2 . Mit ihrer am 21. Oktober 1983 eingebrachten Aufkündigung kündigten die Klägerinnen der Verlassenschaft nach Paula Maria W*** diese Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger errichtete Ende 1977/Anfang 1978 im Auftrag des Beklagten unter Mitwirkung seiner Nebenintervenienten ein Werkstättengebäude mit einer Dachhaut aus sogenanntem Thyssenblech. Er begehrt die Zahlung des restlichen Werklohnes. Der Beklagte bestreitet die Fälligkeit wegen Mängeln, die nicht verbessert wurden. Im Aufhebungsbeschluß vom 17. November 1983, 7 Ob 657/83, billigte der Oberste Gerichtshof die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß dem Werkbes... mehr lesen...
Norm: ABGB §159ZPO §17 AZPO §20 I
Rechtssatz: Im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist der von der Mutter als natürlicher Vater angegebene Mann nicht streitgenössischer Nebenintervenient. Entscheidungstexte 7 Ob 638/84 Entscheidungstext OGH 30.07.1985 7 Ob 638/84 Veröff: SZ 58/130 = EvBl 1985/155 S 720 7 Ob 141/05v Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Vaterschaft ist auf Seite der beiden beklagten Kinder der Vater jenes schon vor der Klagseinbringung verstorbenen Mannes als Nebenintervenient beigetreten, der von der Mutter als natürlicher Vater der Kinder angegeben worden war. Nachdem das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichts dem Kurator der Kinder zugestellt und von diesem nicht angefochten worden war, wurde der verstorbene Sohn des Nebeninterveni... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 I
Rechtssatz: Wenn ein Sozialversicherungsträger und ein öffentlich - rechtlicher Dienstgeber, gestützt auf verschiedene gesetzliche Bestimmungen, Regreßansprüche gegen den Kraftfahrzeug - Haftpflicht - Versicherer behaupten, wobei die Aufteilung des zur Befriedigung dieser Regreßansprüche zur Verfügung stehenden Deckungsfonds strittig ist, kommt dem Sozialversicherungsträger als Nebenintervenienten im Prozeß des Dienstgebers nich... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 I
Rechtssatz: Die rechtliche Wirksamkeit des Urteiles ist in Bezug auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zum Gegner des Hauptprozesses nur dann gegeben, wenn das Rechtsverhältnis zwischen dem Nebenintervenienten und der Hauptpartei durch die erweiterte Rechtskraftwirkung des Urteils mitumfaßt wird oder wenn das Urteil auch gegen den Nebenintervenienten vollstreckt werden kann oder wenn die Tatbestandswirkung des Urteile... mehr lesen...
Der am 18. Mai 1973 verstorbene Erblasser hat mit seiner am 28. Mai 1973 vorschriftsmäßig kundgemachten letztwilligen Verfügung, dem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 16. Feber 1972, seine Frau Amalia R als Alleinerbin eingesetzt. Zugleich vermachte er Gertraud K die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 785 KG E mit der Verpflichtung, Amalia R eine wertgesicherte monatliche Leibrente von 500 S auf Lebenszeit zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §20 IZPO §477 D4
Rechtssatz: Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 167/73 Veröff: EvBl 1974/109 S 239 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §19 AZPO §20 IZPO §41 C2ZPO §50
Rechtssatz: Es mangelt an einer gesetzlichen Bestimmung, den unterlegenen Nebenintervenienten, der allein eine Revision erhoben hatte, mag er als streitgenössischer (§ 20 ZPO) angesehen werden oder nicht, zum Kostenersatz zu verpflichten (Ablehnung SZ 5/194). Die Kosten einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Revisionsbeantwortung hat die Partei, der d... mehr lesen...
Norm: StPO §20
Rechtssatz: Die Frage des bedingten Strafnachlasses stellt sich erst dann, wenn die anzuwendende Strafart bereits feststeht. Nach den Abstimmungsregeln des § 20 StPO ist daher auch getrennt abzustimmen. Entscheidungstexte 11 Os 169/72 Entscheidungstext OGH 21.12.1972 11 Os 169/72 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1973/85 S 189 = JBl 1973,433 = RZ 1973/79 S 54 = VJ ... mehr lesen...
Norm: EO §308 D4ZPO §20 III
Rechtssatz: Im Rechtsstreit des Überweisungsgläubigers gegen den Drittschuldner ist der Verpflichtete Nebenintervenient nach § 20 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 16/69 Entscheidungstext OGH 11.04.1969 4 Ob 16/69 Veröff: SozM 4A,347 6 Ob 106/01h Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 106/01h Bei... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Betrages von 25.300 S s. A. als Ersatz jener Kosten, die sie zur Behebung von Mauerrissen und sonstigen Schäden an ihrem Hause in H., G.gasse 20 habe aufwenden müssen, welche Schäden durch die Errichtung eines Hauses des Beklagten in der Nachbarschaft (G.gasse 24) entstanden seien. Außerdem begehrte sie die Feststellung, daß der Beklagte ihr für alle künftig eintretenden Schäden an dem Hause G.gasse 20 hafte, soweit dies... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei das im Hause in Wien 10, H.-Gasse 10, gemietete Geschäftslokale für den 31. Dezember 1964 auf. Nach rechtskräftig erhobenen Einwendungen durch den Masseverwalter in dem damals über das Vermögen der beklagten Partei eröffneten - inzwischen eingestellten - Konkursverfahren trat dem Rechtsstreit u. a. die Rekurswerberin als Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei bei. Diese Nebenintervention wurde mit Beschluß des Erstgerichte... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 I
Rechtssatz: Der streitgenössische Nebenintervenient (Untermieter) ist zwar persönlich als Partei behandelt, ist aber materiellrechtlich nicht Partei; er kann daher keine materiellrechtlichen Verfügungen über den Prozeßgegenstand treffen. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: RZ 1966,123 = JBl 1966,569 = MietSlg 18... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IZPO §168 II
Rechtssatz: Der streitgenössische Nebenintervenient (Untermieter) ist nicht zur Bekämpfung des Beschlusses berechtigt, der vom Gericht als Folge des von den Parteien vereinbarten Ruhens des Verfahrens gefaßt wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1966 8 Ob 56/66 Veröff: RZ 1966,123 = JBl 1966,569 = MietSlg 18659 = SZ 39/... mehr lesen...
Norm: StPO §20
Rechtssatz: Zur Auslegung dieser Gesetzesstelle (Abstimmung über das Strafausmaß). Entscheidungstexte 12 Os 224/63 Entscheidungstext OGH 18.09.1963 12 Os 224/63 Veröff: SSt XXXIV/46 10 Os 240/69 Entscheidungstext OGH 31.10.1969 10 Os 240/69 Beisatz: Enthält sich der Richter, der den Angeklagten nicht schul... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 IBZPO §20
Rechtssatz: Auch der nichtstreitgenössische Nebenintervenient kann selbständig ein Rechtsmittel einbringen, wenn die Partei, der er beigetreten ist, weder auf ein solches verzichtet noch ein von ihr eingebrachtes Rechtsmittel zurückgezogen hat. Die stillschweigende Unterlassung eines Rechtsmittels hindert den Nebenintervenienten nicht, ein solches einzubringen (SZ 20/89, Judikat 17, GlUNF 4369). Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 I
Rechtssatz: Wenn im Rechtsstreit über eine Klage des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer die Entscheidung davon abhängt, ob die Versicherungssumme dem Kläger oder dem Versicherten gebührt, kommt letzterem im Falle seines Beitrittes die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten zu. Entscheidungstexte 3 Ob 32/60 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 3 O... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1.) der Rekursentscheidung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der Name der Nebenintervenientin richtiggestellt wurde, bestätigt, weshalb gemäß § 528 Abs 1 ZPO dagegen ein weiteres Rechtsmittel unstatthaft ist. Die einzelnen Punkte der Rekursentscheidung betreffen die Erledigung von Rechtsmitteln gegen selbständige Beschlüsse, so dass JB 56 auch nicht sinngemäß angewendet werden kann. Zu Punkt 2.) der Rekursentscheidung: Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 I
Rechtssatz: Weder eine dem Nebenintervenienten drohende Regressklage noch seine allfällige Solidarhaftung vermag ihm die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten zu verschaffen. Entscheidungstexte 2 Ob 382/57 Entscheidungstext OGH 11.09.1957 2 Ob 382/57 Veröff: JBl 1957/594 3 Ob 123/65 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IBZPO §20 IZPO §395ZPO §461
Rechtssatz: § 461 ZPO stellt die Zulässigkeit der Berufung nicht auf die Art des Urteiles ab und die Rechtsmittelzulässigkeit wird auch nicht durch den Mangel an Erfolgschancen beeinträchtigt. Die Berufung des Beklagten gegen ein von ihm selbst veranlaßtes Anerkenntnisurteil ist somit zulässig und daher auch dem Nebenintervenienten des Beklagten zu gewähren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IBZPO §20 IZPO §395ZPO §416 Abs3
Rechtssatz: Nicht nur die Hauptpartei, sondern auch der Nebenintervenient kann ein Anerkenntnisurteil mit Berufung anfechten. Die Frage, ob ein Anerkenntnis vorliegt und welche Wirkungen ein solches hat, ist materiellrechtlicher Natur und hat mit der Legitimation des Nebenintervenienten zum Ergreifen eines Rechtsmittels nichts zu tun. Der Verzicht der Parteien auf die Ausfertigung des Anerkenn... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IAZPO §20 IZPO §236 A
Rechtssatz: wenn ein Nebenintervenient durch die Stellung des Zwischenantrages über seine Befugnisse hinausgeht und Rechte geltend macht, zu deren Vornahme er nach § 19 ZPO nicht bevollmächtigt ist, handelt er nicht im eigenen Namen, sondern führt immer nur den fremden Rechtsstreit. Allein seine Handlung ist wirkungslos und müßte vom Gerichte zurückgewiesen werden. Hat das Gericht die unwirksame Prozeßha... mehr lesen...