Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Zahlung von 561.300 S und die Feststellung der Haftung der Beklagten für Schäden wegen einer mangelhaft errichteten Hausterrasse. Wenn Vorarbeiten des Spenglers mangelhaft gewesen sein sollten, hätte die Beklagte ihrer Warnpflicht nachkommen müssen und nicht weiter arbeiten dürfen. Die Beklagte wandte in der Klagebeantwortung unter anderem ein, ihrer Warnpflicht nachgekommen zu sein, verkündete dem Spenglereiunternehmen (Antragsteller) den St... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Nebenintervention der Revisionsrekurswerber mit der
Begründung: zurück, sie machten lediglich ein wirtschaftliches Interesse geltend. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Dagegen richtet sich der "(außerordentliche) Revisionsrekurs" der Nebeninterventionswerber, der aber absolut unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt S 420.836,26 sA. Die Beklagte hätte eigenmächtig gegen den Willen der Erben den der klagenden Partei gehörigen Würstelstand in Besitz genommen, diesen weiter geführt und nicht an die Klägerin herausgegeben. Die Beklagte sei mit Schreiben vom 25. 2. 1993 aufgefordert worden, ein nicht erklärbares und absolut aufklärungsbedürftiges Absinken der Handelsspanne zu erläutern und Fahrtenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Entlassung per 4. 3. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 7. 1985 wurde über das Vermögen der Klägerinnen der Konkurs eröffnet und der Gatte der Erstbeklagten und Vater der Zweit- bis Fünftbeklagten zum Masseverwalter bestellt. Nach dem Ableben dieses Masseverwalters am 30. 9. 1988 wurden weitere Masseverwalter bestellt und schließlich mit Beschluss vom 19. 10. 1998 der nunmehr auf Seiten der klagenden Parteien dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient. Die Zweit- bis Fünftbeklagten sind nicht Erb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisatorin, Bauherrin und (bis zur Kündigung gemäß § 18 Abs 1 Z 3 WEG am 6. Dezember 1989) auch Verwalterin einer aus den beiden Häusern Nr. 9 und Nr. 11 bestehenden Wohnhausanlage in Wien, die in den Jahren 1979 bis 1981 von einem Bauunternehmen als Generalunternehmer und ab 1. Jänner 1981 von der beklagten Partei als dessen Rechtsnachfolgerin aufgrund eines Werkvertrags vom 28. November 1978 nach den vom ursprüngli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Haftpflichtversichererin eines Bauträgers, der die Beklagte mit Herstellung und Einbau eines Parkliftes in einer Wohnanlage in Innsbruck beauftragt hatte. Karl Heinz G***** bewohnte aufgrund eines Anwartschaftsvertrages mit dem Bauträger eine Wohnung dieser Anlage, zu der ein Garagenplatz auf der unteren Ebene der Hebebühnenanlage gehörte. An der Garagenrückwand war ein Magnetventil mit einem aus dem Ventilgehäuse herausragenden Ventilstift ... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 12. 1993 kam es in S***** zu einem Unfall, bei dem der damals 12-jährige Franz F***** schwer verletzt wurde. Franz F***** stolperte auf dem Heimweg von der Schule über eine Baumwurzel, die den Asphalt um zirka 10 cm gehoben hatte, und stürzte. Dabei drang ein spitzer Gegenstand in sein rechtes Auge. Die Zweitklägerin ist Halterin dieses Wegs; sie ist bei der Erstklägerin haftpflichtversichert. Der Weg wird auf der rechten Seite - in Gehrichtung Franz F***** geseh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist CMR-Haftpflichtversichererin der Karl A***** GmbH (in der Folge: Versicherungsnehmerin). Die Versicherungsnehmerin erhielt von der Rudolf L***** GmbH (in der Folge: Auftraggeberin) den Auftrag, Autoteile von Bochum, Deutschland, nach Wien zu transportieren; sie gab diesen Auftrag an die Zweitbeklagte (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Erstbeklagte ist) weiter. Der Fahrer der Zweitbeklagten verursachte im Zuge des Transports am 11. 7. 199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 3. 1993 wurde eine Schifahrerin, die einen Tagesschipass erworben hatte, im abgesperrten Zugangs- bzw Wartebereich der Talstation eines Schischleppliftes verletzt, als der eine auch für einen sehr guten Schifahrer absolut überhöhte Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h einhaltende Beklagte oberhalb des Wartebereichs zu Sturz kam und über unpräpariertes Gelände sowie durch die Absperrung hindurch rutschte. Die verletzte Schifahrerin nahm im Vorverfahren nur... mehr lesen...
Begründung: Die (nunmehrige) Klägerin ist Eigentümerin eines Fertigteilhauses, das ihr Rechtsvorgänger (ihr Bruder, den sie beerbt hat), im Jahr 1978 von der beklagten Partei als Generalunternehmerin errichten ließ, wobei sich die Beklagte der Nebenintervenientin als Subunternehmerin bediente. Im Jahre 1980 bemerkte und reklamierte der Rechtsvorgänger der Klägerin sich in der Folge verstärkende Setzungen und Absenkungen des Fußbodens im Bereich des Ganges beim Bad, des Kinder- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei wurde von der Fa W***** GmbH (im Folgenden kurz: Fa W*****) mit dem Transport von 1800 Karton Kaugummi von Salzburg nach Moskau beauftragt; auf dem hierüber am 22. 12. 1993 ausgestellten CMR-Frachtbrief scheint nur die klagende Partei als Frachtführer auf. Die klagende Partei gab diesen Auftrag an die beklagte Partei weiter, die diesen mit Schreiben vom selben Tag bestätigte, welche ihn jedoch ihrerseits an die tschechische Fa Ca***** (im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Revision des Klägers: a) Da der Kläger dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei Erfüllung der die Beklagte treffenden Warn- und Aufklärungspflicht nicht eingetreten wäre (RIS-Justiz RS0022700), hält sich die Ansicht des Berufungsgerichtes im Rahmen der Grundsätze der Rechtsprechung, dass der Kläger hätte beweisen müssen, dass er bei Aufklärung über den Beginn der Skontofrist für eine rechtzeitige Überweisung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Teilurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. 7. 1996, 7 Cg 97/95s-19 (im folgenden jeweils kurz: Vorprozess), wurde die nunmehrige Klägerin als beklagte Partei schuldig erkannt, der Verlassenschaft nach Helga Sch***** S 372.056 samt 4 % Zinsen aus S 192.403,20 vom 7. 4. 1995 bis 24. 1. 1996 und aus S 372.056 ab 25. 1. 1996 zu bezahlen. Gegenstand dieses Verfahrens bildeten Schäden im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Nachbargrundstück der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beauftragte zunächst die beklagte Partei mit der Planung und Errichtung des Rohbaues seines Einfamilienhauses. Die beklagte Partei zog ihrerseits Dipl.-Ing. Heinz L***** als Architekten heran, der den Einreich- und Lageplan verfasste. Darin wurde auch der Verlauf des Regen- und des Schmutzwasserkanals bis hin zum öffentlichen Kanal eingezeichnet. In der Folge löste der Kläger das Vertragsverhältnis mit der beklagten Partei und übertrug die Baule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9. 5. 1995 auf Überweisung eines Teiles der Pension ihres Ehegatten gemäß § 71 Abs 4 BSVG mit der
Begründung: ab, es bestehe kein Anspruch auf diese Pensionsteilung, weil die Klägerin nicht mindestens 120 Monate mit ihrem Ehegatten den land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung geführt oder darin mitgearbeitet habe. Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Eigentümer eines an die Liegenschaft der Kläger angrenzenden Grundstücks (in der Folge Geschädigter) erlitt im Jahre 1989 durch eine von der Liegenschaft der Kläger ausgehende Überflutung einen Schaden, dessen Ersatz er mit einer im Jahr 1990 beim Erstgericht gegen die nunmehrigen Kläger und damaligen Beklagten anhängig gemachten Klage geltend machte. Die Kläger brachten ihrerseits noch im Zuge des vom Geschädigten gegen sie angestrengten Verfahrens gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat als Unterfrachtführer Parkettbodenholz von Schweden nach Österreich transportiert und zwar in einem einzigen durchgehenden Transport. Der österreichische Käufer des Holzes hat zu 9 Cg 22/91 = 6 Cg 160/95x des Landesgerichtes Linz den Fixkostenspediteur P***** GesmbH auf Schadenersatz infolge Beschädigung und Vernässung des Transportgutes geklagt und S 219.902,96 zzgl. gestaffelter Zinsen rechtskräftig ersiegt. In jenem Vorprozeß war d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der drittbeklagten Partei. Letztere war aufgrund eines Kaufvertrags vom 4. 3. 1993 zu 395/408 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG S*****. Mit Vertrag vom 22. 11. 1994 kaufte der Kläger von der drittbeklagten Partei 19/408 Anteile, weitere 19/408 Anteile und 16/408 Anteile der genannten Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an den Einheiten 11, 12 und 13 untrennbar ve... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 492 Grundbuch E*****, und zwar der Erstkläger zu 313/1000, die Zweit- und Drittkläger je zu 214/1000 und der Viertkläger zu 259/2000-Anteilen. Die beklagte Partei wurde mit Grabungsarbeiten auf dieser Liegenschaft beauftragt. Die am Hang oberhalb der Liegenschaft der Kläger anschließende Liegenschaft EZ 400 Grundbuch Ehrendorf steht im Eigentum des Ehepaares Norbert und Margaretha H*****. Im Verfahren 5 Cg 92/93s de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt (ua) Metallgußtische, darunter den Modelltisch "M*****". Sie stand mit der T***** GmbH in O***** in Geschäftsbeziehung. Die T***** GmbH beantragte zu 24 Cg 142/98k des Handelsgerichtes Wien, der Klägerin mit einstweiliger Verfügung die Behauptung zu untersagen, daß die T***** GmbH Modelle der Klägerin, insbesondere das Modell "M*****" in einem Abguß minderer Gußqualität, in allen Einzelheiten nachahmt. Das Handelsgericht Wien erli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erstellte auf Grund eines am 14. 6. 1995 abgeschlossenen Werkvertrages verschiedene Einreichpläne für die M***** GmbH. Er verrechnete dafür einen Werklohn von insgesamt 90.057 S, der spätestens am 10. 8. 1995 fällig wurde. Der Beklagte war alleiniger Geschäftsführer der MAP M***** GmbH. Er erfuhr von dem der Klägerin erteilten Auftrag erst durch die Rechnung. Auf seine Nachfrage hin erklärte ihm sein Mitarbeiter Kurt M*****, daß es sich um Planungen eine... mehr lesen...
Begründung: Am 7. November 1993 ereignete sich im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall, an dem der in der Folge verstorbene Dr. Rodmar A***** (im folgenden als Erstkläger bezeichnet), die Zweitklägerin und Christa E***** jeweils als Reiter eines Pferdes und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrades beteiligt waren. Die vom Erstbeklagten benützte Bundesstraße verläuft im Freilandgebiet über mehrere 100 m gerade. V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Eltern und Rechtsvorgänger des Klägers waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus in Bürs, in dem ein gastgewerblicher Betrieb geführt wird, der vom 1. März 1989 bis 28. Februar 1994 an eine Gesellschaft m.b.H. (GmbH) verpachtet war. Nach Beendigung dieses Bestandverhältnisses brachte die GmbH am 29. April 1994 gegen die Rechtsvorgänger des Klägers als (seinerzeitige) Verpächter eine Klage mit dem Begehren unter anderem auf Herausgabe folgender ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Teil des Gebiets einer Tiroler Gemeinde wird von einem Wiesenbach durchflossen. Dessen Gerinne verläuft zunächst durch einen Wald, anschließend über einige hundert Meter durch Wiesen und sodann durch Siedlungsgebiet. Das Erdgerinne hat im Bereich der Wiesen ein Durchflußprofil von etwa 50 bis 60 cm Breite und etwa einem halben Meter Tiefe. In diesem Bereich wird der Bach von zwei Feldwegen überquert. Dort bestanden im September 1989 Rohrdurchlässe mit eine... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2ZPO §20ZPO §21ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 LEO §402 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entscheidung des verstärkten Senates 1 Ob 2123/96d hat sich an der Rechtsprechung zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten und der die Nebenintervention nicht ablehnenden Partei nichts geändert. Wird daher die Nichtzulassung des Nebenintervenienten vom Rekursgericht bestätigt, so ist ein dagegen erhobener Revisionsrekurs nach § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Das in einem Prozeß gegen die Haftpflichtversicherung ergehende Urteil ist kraft gesetzlicher Vorschrift (§ 28 KHVG 1994) auch in Bezug auf das Rechtsverhältnis des Halters und Lenkers des versicherten Fahrzeuges zum geschädigten Dritten rechtlich wirksam. Falls der Halter und Lenker als Nebenintervenient beitritt, kommt diesem die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten zu. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BdZPO §20 IKHVG 1994 §28
Rechtssatz: Der Versicherte, der dem Rechtsstreit auf Seiten der beklagten Haftpflichtversicherung als (streitgenössischer) Nebenintervenient beitritt, kann rechtswirksam eine Aufrechnungseinrede erheben. Denn gemäß § 26 KHVG 1994 besteht zwischen der beklagten Haftpflichtversicherung und dem als Nebenintervenienten beigetretenen Versicherten ein Gesamtschuldverhältnis, weshalb auch der Versicherer befreit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.7.1996 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW und der Nebenintervenient mit seinem bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad beteiligt waren. Der Kläger brachte vor, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Nebenintervenienten der beklagten Partei. Die beklagte Partei wendete ein, der Kläger trage das Alleinverschulden am Unfall. Der Nebenintervenient (Eigentümer und Lenker des bei der beklagten Par... mehr lesen...