RS OGH 1957/9/11 2Ob382/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1957
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Norm

ZPO §19 Abs1 IB
ZPO §20 I
ZPO §395
ZPO §461

Rechtssatz

§ 461 ZPO stellt die Zulässigkeit der Berufung nicht auf die Art des Urteiles ab und die Rechtsmittelzulässigkeit wird auch nicht durch den Mangel an Erfolgschancen beeinträchtigt. Die Berufung des Beklagten gegen ein von ihm selbst veranlaßtes Anerkenntnisurteil ist somit zulässig und daher auch dem Nebenintervenienten des Beklagten zu gewähren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 382/57
    Entscheidungstext OGH 11.09.1957 2 Ob 382/57
    Veröff: JBl 1957,594

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035517

Dokumentnummer

JJR_19570911_OGH0002_0020OB00382_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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