Norm
ZPO §20 IRechtssatz
Weder eine dem Nebenintervenienten drohende Regressklage noch seine allfällige Solidarhaftung vermag ihm die Stellung eines streitgenössischen Nebenintervenienten zu verschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035583Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013