Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer (u.a.) gemäß § 75 Abs. 2b KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Dauer von drei Monaten entzogen. Die an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde blieb in Ansehung des Entziehungsausspruches erfolglos (Erkenntnis vom 19. Dezember 1996, Zl. 95/11/0413). Die Entziehungszeit endete mit Ablauf der Dreimonatsfrist ab Rechtskraft (= Zustellung) des a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Lenkers zur Ablieferung seines Führerscheines auf Grund des Entziehungsbescheides endet mit Ablauf der Entziehungszeit. Von diesem Zeitpunkt an ist die Vollstreckung der Verpflichtung und die Hereinbringung der verhängten Geldstrafe (Beugestrafe) unzulässi... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 18. Juni 1996 wurde gemäß § 64a Abs. 2 und 4 KFG 1967 eine Nachschulung des Beschwerdeführers angeordnet. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 21. Juni 1996 zugestellt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 17. März 1997 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 75 Abs. 2b iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für drei Monate entzogen und gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wir... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;
Rechtssatz: Eine Entziehungsmaßnahme nach § 75 Abs 2b KFG ist nur zulässig, solange eine Nachschulungsanordnung nicht befolgt ist. Hingegen darf sie nach absolvierter Nachschulung auch dann nicht mehr ausgesprochen werden, wenn die Nachschulung erst nach Ablauf der gesetzlichen Zweimonatsfrist erfolgt sein sollte. Denn bei die... mehr lesen...
Dem am 8. September 1976 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (im folgenden: Erstbehörde) am 26. April 1993 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe AK erteilt. Mit Bescheid der Erstbehörde vom 19. April 1994 wurde gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß sich der Beschwerdeführer binnen zwei Monaten einer Nachschulung zu unterziehen habe. Seine dagegen erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1994 al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §75 Abs2b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/11/0413 4
(hier: Die mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte neuerliche
Anordnung einer Nachschulung, die gem § 64a Abs 2 KFG die
Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr zur Folge
hatte, entspricht demnach nicht dem Gesetz) Stamm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs3;
Rechtssatz: Wurde dem Bf mit dem angefochtenen Bescheid eine bereits bei Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides nicht mehr existierende Lenkerberechtigung gem § 75 Abs 2b iVm § 73 Abs 2 KFG entzogen, so geht der Entziehungsausspruch ins Leere und kann der Bf durch diesen Ausspruch ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 5 Abs. 2 VVG eine Geldstrafe von S 3.000,-- verhängt und es wurde ihm eine Geldstrafe von S 5.000,-- für den Fall angedroht, daß er nicht binnen zwei Wochen von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 7. Dezember 1995 seinen Führerschein bei der Erstbehörde abliefert. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 12. März 1997, B 507/97, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;VVG §5 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschluß des VwGH, mit dem einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, steht der Vollstreckung des auf § 75 Abs 2b KFG gestützten Entziehungsbescheides sowie ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde 1. gemäß § 75 Abs. 2b KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von drei Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, 2. gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß sich der Beschwerdeführer innerhalb von 2 Monaten einer Nachschulung zu unterziehen hat, und 3. ihm gemäß § 75 Abs. 4 K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §75 Abs2b;
Rechtssatz: Mit der Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 75 Abs 2b KFG war die für die Nichtbefolgung einer Nachschulungsanordnung vorgesehene Sanktion gesetzt. Weitere Sanktionen, insbesondere die Möglichkeit der wiederholten Anordnung einer Nachschulung mit der Rechtsfolge einer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Nachschulungsbescheides nach § 64a Abs 2 KFG ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für den Bescheid, mit dem gem § 75 Abs 2b KFG die Lenkerberechtigung entzogen wird. Für dessen Erlassung genügt vielmehr, wie sich aus dem Zusammenhang mit § 64a Abs 2 dritter u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs1;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Erteilt die Kraftfahrbehörde zunächst einen Auftrag zur Vorlage des Führerscheins, um die mit dem erteilten Nachschulungsauftrag verbundene Verlängerung der Probefrist gem § 64a Abs 1 KFG im Führerschein ersichtlich zu machen (Hinweis E 22.9.1995, 95/11/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §75 Abs2b;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Anordnung einer Nachschulung nach § 73 Abs 2a KFG wäre - anders als nach § 64a Abs 2 KFG - nicht zwingend gewesen und wäre - weil die Entziehung der Lenkerberechtigung ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der im Jahr 1974 geborene Beschwerdeführer wurde rechtskräftig für schuldig erkannt, eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen zu haben. Darauf gestützt erging der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 22. November 1994, mit dem für den Beschwerdeführer gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 eine Nachschulung angeordnet und ausgesprochen wurde, daß ihm die Lenkerberec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2b;VwRallg;
Rechtssatz: Es bedarf nicht der Setzung einer neuen Frist für die Absolvierung der Nachschulung gem § 64a Abs 2 KFG durch die Berufungsbehörde, da § 64a Abs 2 dritter Satz KFG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen einen eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den ihr angeschlossenen Unterlagen und dem die Beschwerdeführerin betreffenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0079, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft vom 13. September 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §64a Abs3 idF 1990/458;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §75 Abs2b idF 1990/458;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft der Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes iSd § 64a Abs 2 und Abs 3 KFG idF BGBl 1990/458 steht bindend fest, daß ein solcher schwerer Verstoß des betreffenden Besitzers einer bef... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §8;B-VG Art140 Abs1;KFG 1967 §64a Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §64a Abs3 lita idF 1990/458;KFG 1967 §73 Abs2 idF 1990/458;KFG 1967 §75 Abs2b idF 1990/458;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheides ... mehr lesen...