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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtskraft eines Nachschulungsbescheides nach § 64a Abs 2 KFG ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für den Bescheid, mit dem gem § 75 Abs 2b KFG die Lenkerberechtigung entzogen wird. Für dessen Erlassung genügt vielmehr, wie sich aus dem Zusammenhang mit § 64a Abs 2 dritter und vorletzter Satz KFG ergibt, daß ein ERSTINSTANZLICHER Bescheid nach § 64a Abs 2 KFG vorliegt und dieser nicht binnen zwei Monaten befolgt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110413.X02Im RIS seit
19.03.2001