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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Erteilt die Kraftfahrbehörde zunächst einen Auftrag zur Vorlage des Führerscheins, um die mit dem erteilten Nachschulungsauftrag verbundene Verlängerung der Probefrist gem § 64a Abs 1 KFG im Führerschein ersichtlich zu machen (Hinweis E 22.9.1995, 95/11/0247) und später infolge der Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 75 Abs 2b KFG einen Auftrag zur unverzüglichen Abgabe des Führerscheins gem § 75 Abs 4 KFG, so handelt es sich angesichts dieser unterschiedlichen Sachlage und Rechtslage nicht um dieselbe Sache.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110413.X03Im RIS seit
19.03.2001