Mit Bescheid vom 17. Februar 1997 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See dem Beschwerdeführer das Recht ab, von der im Führerschein des Ordnungsamtes Wuppertal vom 10. November 1989 erteilten Lenkerberechtigung hinsichtlich der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4 und 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, und zwar auf die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides (als Rechtsgrundlagen waren § 86 Abs. 1a in Verbindung mit § 74... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §30 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;KFG 1967 §75 Abs3;KFG 1967 §75a;KFG 1967 §78;KFG 1967 §86 Abs1a idF 1982/631;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits in seiner Judikatur zum KFG 1967 die Auffassung vertreten, dass für die in § 86 Abs. 1a KFG 1967 vor... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt vom 30. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, der Beschwerdeführer habe am 25. Dezember 1996 um 13.04 Uhr an einer näher bezeichneten Straßenstelle in der F. Gasse in Wiener Neustadt als Lenker eines Kraftfahrzeuges die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 41 km/h überschritten. Diese Feststellung beruhe auf ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0254 E 28. November 1996 RS 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von zwei Wochen vorübergehend entzogen. Diesem Bescheid lag zugrunde, daß die Beschwerdeführerin am 10. Oktober 1995 als Lenkerin eines Kraftfahrzeuges auf einer näher bezeichneten Straßenstelle außerhalb des Ortsgebiet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 l... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 4. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung seiner Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B angedroht. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den diese Entscheidung bestätigenden Vorstellungsbescheid der Erstbehörde vom 9. Juni 1994 als unbegründet abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwer... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs3;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110108.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 21. August 1996) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und wegen Rech... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 erster Satz KFG ergangene E 29.6.1993, 93/11/008... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der im Devolutionsweg zuständig gewordenen belangten Behörde wurde in Bestätigung des (Vorstellungs)Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 26. November 1991 dem Beschwerdeführer 1. gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend entzogen und ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 8 Monaten, gerechnet ab der vorläu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0080 2 Stammrechtssatz Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die Annahme berechtigt ist,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht wurde. Dem lag die Annahme zugrunde, daß sie am 3. Jänner 1992 auf einer näher bezeichneten Straßenstelle ein anderes Kraftfahrzeug trotz Gegenverkehrs überholt hätte, wobei der Lenker des überholten Fahrzeugs auf den Grünstreifen ausweichen und eine Vollbre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs3;StVO 1960 §16 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die rechtskräftige Strafverfügung, in der dem Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Verwaltungsübertretung durch vorschriftswidriges Überholen mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenben... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift e... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Keine Verkehrsunzuverlässigkeit in der Dauer von 8 1/2 Monaten auf Grund einer Tatsache gem § 66 Abs 2 lit f KFG, selbst bei hoher Gefährlichkeit der Verhältnisse und besonders hoher Rücksichtlosigkeit wenn der Lenker - abgesehen von einem Parkdelikt - bis zum Vorfall gerichtlich und verwaltungsbehördlich unb... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0200 E 2. Mai 1984 RS 6 Stammrechtssatz Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung setzt voraus, dass der Mangel der Verkehrszuverlässigkeit auch noch im Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheides bestanden hat (Hinweis E 9.3.1979, 3172/78). European Case Law Identif... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 26. August 1988 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung der ihr erteilten Lenkerberechtigung (für Kraftfahrzeuge der Gruppe B) angedroht. Dieser Entscheidung lag die (im Wege der selbständigen Vorfragenbeurteilung gemäß § 38 AVG getroffene) Annahme zugrunde, daß die Beschwerdeführerin am 17. August 1988 ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §74 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 Z 3 AVG ist nicht schon allein unmittelbar auf Grund des aufhebenden Erkenntnisses des VfGH, womit der Strafbescheid der belBeh wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde, g... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 5. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor dem 15. Februar 1993 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen. Mit Bescheid des Lande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die Annahme berechtigt ist, die betreffende Person sei auch noch in diesem Zeitpunkt verkehrsun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift erstattet, in der sie die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde bean... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 74 Abs 3 KFG berührt subjektive Rechte der betreffenden Person und verletzt eben diese Rechte im Falle der Rechtswidrigkeit der Androhung. Durch einen solchen Ausspruch steht in der Folge fest, daß die betreffende Person bereits einmal verkehrsunzuv... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/11/0186 1 Stammrechtssatz Die Maßnahme nach § 74 Abs 3 KFG kommt nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß bereits durch sie der Verwaltungszweck als gesichert angesehen, dh angenommen werden kann, bereits die Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung werde die verlorengegangene Verkehrszuverlässigk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 12. September 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß Abs. 2 dieser Gesetzesstelle ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer von zwei Jahren (bis zum 19. Juli 1992) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Die Maßnahme nach § 74 Abs 3 KFG kommt nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß bereits durch sie der Verwaltungszweck als gesichert angesehen, dh angenommen werden kann, bereits die Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung werde die verlorengegangene Verkehrszuverlässigkeit wieder herstellen (Hinweis E 25.4.1989, 88/11/0086). ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung seiner Lenkerberechtigung angedroht. Der dagegen erhobenen Vorstellung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der genannten Behörde vom 14. Februar 1989 unter Bestätigung des Mandatsbescheides keine Folge gegeben. Die Behörde sprach ferner aus, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aberkannt wer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Die Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist begrifflich einer Vollstreckung nicht zugänglich. Die Wirkung dieser Maßnahme erschöpft sich in der Wiederherstellung der bis dahin fehlenden Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person. Sonstige normative Wirkungen, deren Eintritt durch eine rechtzeit... mehr lesen...