Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §74 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausschluß der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen die Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung ist ohne Einfluß auf die Rechtsstellung des Bescheidbetroffenen im Berufungsverfahren, er kann daher auch durch die Bestätigung dieses Ausspruches in seinen R... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Wurde dem Lenker seinerzeit die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht und die Lenkerberechtigung in der Folge vorübergehend für die Zeit von drei Monaten entzogen, was den Lenker nicht von der Begehung eines weiteren Alkoholdeliktes abgehalten hat, kann in der Festsetzung einer Entziehungszeit in der Dauer von acht Monaten ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die bloße Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn dem Lenker bereits in den vorangegangenen Jahren einmal die Lenkerberechtigung angedroht, in der Folge sogar vorübergehend entzogen worden war und selbst diese Maßnahmen den Lenker nicht von der Begehung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0270 E VS 28. November 1983 VwSlg 11237 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz "Sache" eines Bescheides, mit dem die Lenkerberechtigung entzogen wird, ist nicht die angeordnete Verwaltungsmaßnahme, sondern zumindest der von der unterinstanzlichen Behörde angen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3;VwGG §42 Abs2 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Der Berufungsantrag, lediglich die Androhung einer Entziehung der Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs 3 KFG 1967 auszusprechen, ist durch die Bestätigung der von der Erstbehörde angeordneten Entziehungsmaßnahme miterledigt. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 2. Juli 1980 wurde dem Beschwerdeführernachdem er gegen einen im wesentlichen gleichlautenden Mandatsbescheid derselben Behörde vom 21. Jänner 1980 rechtzeitig Vorstellung erhoben hatte und innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 57 Abs. 3 AVG ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wargemäß § 74 Abs. 1 KFG die ihm von der Bezirkshauptmannschaft Linz Land am 29. November 1960 erteilte Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, F und... mehr lesen...
Index: AVG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4KFG 1967 §73 Abs1KFG 1967 §74 Abs1KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: "Sache" eines Bescheides, mit dem die Lenkerberechtigung entzogen wird, ist nicht die angeordnete Verwaltungsmaßnahme, sondern zumindest der von der unterinstanzlichen Behörde angenommene Wegfall einer Eignungsvoraussetzung, der die Behörde kraft Gesetzes zu einer Verwaltungsm... mehr lesen...
Index: AVG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66KFG 1967 §73 Abs1KFG 1967 §74 Abs1KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: Ausführungen zum Verwaltungszweck der Maßnahmen bei Wegfall der Verkehrszuverlässigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1982110270.X06 Im RIS seit 06.08.2020 Zuletzt aktualisiert am 06.08.2020 mehr lesen...
Index: AVG001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56AVG §66 Abs4KFG 1967 §73 Abs1KFG 1967 §74 Abs1KFG 1967 §74 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme nach den § 73 Abs 1 KFG, § 74 Abs 1 KFG oder § 74 Abs 3 KFG zu ergreifen ist, hat die Behörde die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zugrunde zu legen. Das gilt... mehr lesen...
Index: AVG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1KFG 1967 §74 Abs1KFG 1967 §74 Abs3KFG 1967 §76 Abs1
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung darf nicht mit Wirksamkeit ab einem vor Erlassung des Entziehungsbescheides liegenden Zeitpunkt (etwa ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines nach § 76 Abs 1 KFG) ausgesprochen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...