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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §73 Abs3;Rechtssatz
Für die Art und die zeitliche Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung ist es ohne Bedeutung, ob der Lenker die ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen an ein und demselben Tag begangen hat (hier: Zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden und Fahrerflucht in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Hinweis E 1.10.1996, 96/11/0213).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110069.X02Im RIS seit
12.06.2001