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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Rechtssatz
Die häufige Wiederholung der strafbaren Handlungen während eines langen Zeitraumes läßt den Schluß auf die PLANMÄßIGE Begehung der zahlreichen Straftaten zu, was zum Nachteil des Lenkerberechtigten entscheidend ins Gewicht fällt, und schließt Tatbegehung auf Grund einer plötzlichen heftigen Gemütsaufregung aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110335.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013