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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Aggressionshandlungen des Lenkerberechtigten (Übertretungen des § 83 und § 84 StGB) lassen, auch wenn sie nicht iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, den Schluß auf eine die Verkehrssicherheit durch aggressives Verhalten gefährdende Sinnesart des Lenkerberechtigten iSd § 66 Abs 1 lit a KFG zu, sei es unmittelbar durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, sei es mittelbar bei allfälligen Auseinandersetzungen auf Grund des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer. Inbesondere die wiederholte Begehung von Aggressionsdelikten läßt sehr wohl auf ein erhöhtes "Rücksichtslosigkeitspotential" iSd § 66 Abs 1 lit a KFG schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994110401.X01Im RIS seit
19.03.2001