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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4Stammrechtssatz
Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110335.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013