RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0335

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4

Stammrechtssatz

Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110335.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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