Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63
Rechtssatz: Der durch die gesetzliche Regelung angestrebte Ausschluß nicht versicherter ausländischer Kraftfahrzeuge vom inländischen Straßenverkehr läßt sich nur dann verwirklichen, wenn die Organe der beklagten Republik die Einhaltung der Kontrollvorschrift streng überwachen. Dabei ist auch bei starkem Reiseverkehr eine lückenlose Überprüfung der eingebrachten Fahrzeuge erforderlich. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 BcABGB §1438 CbKFG 1967 §63
Rechtssatz: Wurde eine Schadenersatzforderung sowohl selbständig eingeklagt als auch zur Abwehr eines vom Unfallsgegner gegen den Kläger und seinen Haftpflichtversicherer gerichteten Schadenersatzanspruches im Wege der Aufrechnung verwendet, dann kann bei gleichzeitiger Entscheidung über beide Rechtsstreitigkeiten dem Kläger in seinem Aktivprozeß nur jener Teil der Schadenersatzforderung zugesprochen... mehr lesen...
Norm: EKHG §15KFG 1967 §63
Rechtssatz: Ist die Haftung des Kraftfahrzeughalters gemäß § 15 EKHG beschränkt, so unterliegt auch der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer derselben Beschränkung. Entscheidungstexte 8 Ob 21/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 21/85 Veröff: ZVR 1987/57 S 182 2 Ob 13/89 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1KFG 1967 §63EKHG §13
Rechtssatz: Schmerzengeldansprüche, soweit sie aus dem EKHG abgeleitet werden können, sind vererblich; sie können daher auch nach dem Tod des Verletzten geltend gemacht werden; das Gleiche gilt gemäß § 63 KFG gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Entscheidungstexte 2 Ob 224/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 2 Ob 224/80 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Für das Bestehen der Haftung eines inländischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers oder einer Schadensbehandlungsversicherung nach § 63 Abs 3 KFG 1967 ist ungeachtet § 62 KFG 1967 der Geschädigte beweispflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 43/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 43/79 Veröff: VersR 1981,1044 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63
Rechtssatz: Der geschädigte Dritte ist nicht daran gehindert, das Verfahren gegenüber einem oder mehreren Gesamtschuldnern, etwa durch Unterlassung der für die Fortführung des Verfahrens notwendigen Anträge, nicht fortzuführen. Entscheidungstexte 8 Ob 124/79 Entscheidungstext OGH 02.07.1979 8 Ob 124/79 European Cas... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Direktklage bei Unfällen innerhalb der Monatsfrist des § 158 c Abs 2 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 70/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 70/78 Veröff: VersR 1979,728 = ZVR 1979/260 S 308 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS006579... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §156 Abs2
Rechtssatz: Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer beruht auf einem gesetzlichen Schuldbeitritt, durch den die Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen den Schädiger durch Hinzutritt eines weiteren leistungsfähigen Schuldners verstärkt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 215/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 215/78 Veröff: ZVR 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 KKFG 1967 §63
Rechtssatz: Ungeachtet gewisser versicherungsrechtlicher Aspekte ist der Direktanspruch deliktischer Natur und daher dem Recht des Unfallsortes zu unterstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 215/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 215/78 Veröff: ZVR 1980/43 S 45 7 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §158c Abs1
Rechtssatz: Der Haftpflichtversicherer haftet im Falle der Vereinbarung einer höheren Deckungssumme in der Regel bis zu deren Höhe, im Falle eines "kranken" Versicherungsverhältnisses trotz vereinbarter höherer Deckungssumme aber nur bis zur Höhe des gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme. Entscheidungstexte 8 Ob 198/78 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63
Rechtssatz: Die den Schadenersatzanspruch einschränkende Generalklausel "im Rahmen des Versicherungsvertrages" wird ausgefüllt durch die Bestimmungen des Versicherungsvertrages, die Normen der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertragsgesetzes. Entscheidungstexte 8 Ob 198/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 8 Ob 198/78 Veröff: ZVR 1979/282 S 33... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Trägt der Geschädigte der außer Streit gestellten Deckungssumme des Versicherers dadurch Rechnung, daß er bei Aufrechterhaltung seiner Ansprüche gegen die ersatzpflichtigen Versicherten sein Leistungsbegehren gegenüber dem Versicherer auf die Deckungssumme einschränkt, dann bringt er damit unzweifelhaft zum Ausdruck, daß er gemäß § 63 KFG die Solidarhaftung der ersatzpflichtigen Versicherten und des V... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63
Rechtssatz: Übersteigt der geltend gemachte Schadenersatzanspruch des Geschädigten die Versicherungssumme, so führt ein dementsprechender Einwand des beklagten Versicherers dazu, daß dem Leistungsbegehren des Geschädigten gegenüber dem Versicherer lediglich bis zur Höhe der Versicherungssumme stattzugeben ist, während sein darüber hinausreichendes Mehrbegehren gegenüber dem Versicherer abzuweisen ist. Ents... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Rentenkürzung beziehen sich nicht ausschließlich auf das Verhältnis Versicherer - Versicherungsnehmer und werden nicht gegenstandslos, wenn in der Kraftfahrzeugpflichtversicherung der Dritte unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht. Entscheidungstexte 2 Ob 273/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 2 Ob 273/... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 KKFG 1967 §63
Rechtssatz: Ob dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten ein unmittelbarer Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers zusteht, richtet sich nach dem Recht des Tatortes. Zur Bedeutung der internationalen (grünen) Versicherungskarte für die Haftung aus einem Verkehrsunfall, den ein in der Bundesrepublik zugelassenes Kraftfahrzeug in Jugoslawien verursacht hat. BGH vom 18.12.1973, VI ZR 25/72; Veröff:... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litdGewO 1973 §29GewO 1973 §103 Abs1 litbGewO §138 Abs4KFG 1967 §59KFG 1967 §63
Rechtssatz: 1.) Der Umfang der Gewerbeberechtigung des Beraters in Versicherungsangelegenheiten ist unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung und die auf die zur Zeit der Erlassung der GewO 1973 in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen abzugrenzen. 2.) Insbesonders der Berater in Versicherungsangelegenheiten a... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs3KFG 1967 §63VersVG §156 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: Mangels einer Einwendung des Versicherers, daß die Ersatzforderung des Verletzten die Haftungshöchstsumme übersteigt und diese somit gemäß § 156 Abs 3 VersVG zu verteilen sei, ist im Prozeß über die Direktklage nur zu prüfen, ob das Leistungsbegehren in der sich aus § 59 Abs 3 KFG 1967 ergebenden Haftungssumme Deckung findet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 CZPO §14 C
Rechtssatz: Werden der Versicherungsnehmer und der Versicherer von dem Geschädigten im selben Prozeß auf Zahlung von Schadenersatz als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so sind sie nicht notwendige, sondern einfache Streitgenossen. BGH vom 10.07.1974, IV ZR 212/72 NJW 1974, 2124; Veröff: JR 1975,66 (Anmerkung von W Schubert) Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63VersVG §149 ffVersVG §158eZPO §411 Ba
Rechtssatz: Neben der Direktklage nach § 63 KFG kann der geschädigte Dritte weiterhin den Weg der Exekution auf den Deckungsanspruch und der Drittschuldnerklage gegen den Versicherer wählen. Die Bindungswirkung des Urteils im Haftpflichtprozeß für dieses Verfahren hat unter der in SZ 30/26 bezeichneten Voraussetzung durch § 63 KFG keine Änderung erfahren (mit ausführlicher
Begründung: ). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4ABGB §37 KIPRG §48 Abs1KFG 1967 §63
Rechtssatz: Ungeachtet der grundsätzlichen Unterstellung von Unfallschäden unter das Tatortrecht, ist doch die Bestimmung des § 63 KFG, soweit sie dem Geschädigten das Recht gewährt, im Rahmen eines bestehenden Versicherungsvertrages seinen Schadenersatzanspruch unmittelbar auch gegen den inländischen Versicherer als Gesamtschuldner mit dem ersatzpflichtigen Versicherten geltend zu machen, an... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 BZPO §11 CZPO §502 Abs3 De2ZPO §502 Abs3 Bb
Rechtssatz: Anfechtbarkeit der Entscheidung zweiter Instanz auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer, wiewohl der Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nur bezüglich des Halters und Lenkers den Betrag von S 50000,-- übersteigt (nähere Ausführungen in einer Note des Berichterstatters). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63
Rechtssatz: Eine inländische Haftpflichtversicherungsgesellschaft kann im Inland auch dann geklagt werden, wenn das bei ihr versicherte österreichische Kraftfahrzeug im Ausland einen Schaden verursacht hat. Entscheidungstexte 2 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 01.03.1973 2 Ob 1/73 Veröff: ZfRV 1975,276 (mit Glosse von Heptnig) = ZVR 1974/110 S 176 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 BbKFG 1967 §63ZPO §391 CZPO §411 D
Rechtssatz: Die Kompensation mit Gegenforderungen des Versicherten, die auf den Unfallstag zurückzubeziehen sind, wirkt auch gegenüber dem nach § 63 KFG 1967 haftenden Versicherer. Dieser braucht daher nicht einmal die Kompensationseinrede erheben, es genügt, wenn er sich auf die vom Versicherten gemachten Aufrechnung stützt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63
Rechtssatz: § 63 Abs 1 KFG 1967 räumt dem Geschädigten die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein, gleichgültig, ob dieser im Inland oder im Ausland seinen Sitz hat. Daß nach § 62 KFG 1967 für Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen die Haftung eines inländischen Haftpflichtversicherers oder eines Verbandes solcher Versicherer vorliegen muß, bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle eines vo... mehr lesen...