Norm
KFG 1967 §62Rechtssatz
Der durch die gesetzliche Regelung angestrebte Ausschluß nicht versicherter ausländischer Kraftfahrzeuge vom inländischen Straßenverkehr läßt sich nur dann verwirklichen, wenn die Organe der beklagten Republik die Einhaltung der Kontrollvorschrift streng überwachen. Dabei ist auch bei starkem Reiseverkehr eine lückenlose Überprüfung der eingebrachten Fahrzeuge erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065741Dokumentnummer
JJR_19920401_OGH0002_0010OB00009_9200000_006