RS OGH 1977/11/9 8Ob128/77 (8Ob129/77)

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Veröffentlicht am 09.11.1977
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Norm

KFG 1967 §63

Rechtssatz

Übersteigt der geltend gemachte Schadenersatzanspruch des Geschädigten die Versicherungssumme, so führt ein dementsprechender Einwand des beklagten Versicherers dazu, daß dem Leistungsbegehren des Geschädigten gegenüber dem Versicherer lediglich bis zur Höhe der Versicherungssumme stattzugeben ist, während sein darüber hinausreichendes Mehrbegehren gegenüber dem Versicherer abzuweisen ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 128/77
    Entscheidungstext OGH 09.11.1977 8 Ob 128/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065770

Dokumentnummer

JJR_19771109_OGH0002_0080OB00128_7700000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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