IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29. März 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) am Standort ***, ***, nach Durchführung ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs2 KFG ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt […]. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Ermächtigung; Erteilung; Verlässlichkeit; Vertrauenswürdigke... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Eine missbräuchliche, strafrechtlich relevante Ausübung der übertragenen behördlichen Befugnisse erschüttert die spezifische Vertrauenswürdigung iSd § 57a Abs 2 KFG im höchsten Maße, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften der über die genann... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 30.09.2021 Norm: KFG 1967 §57a
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 57a Abs. 2 KFG ist zur Wiedererlangung des notwendigen Vertrauens ein Verhalten essentiell, das den Schluss zulässt, die Kraftfahrbehörde könne sich wieder darauf verlassen, dass der (Wieder-) Antragsteller als nach § 57a Abs 2 KFG beliehenes Unternehmen künftig die übertragenen hoheitlichen Aufgaben gewiss... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der B GmbH, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 4. Dezember 2019, ***, betreffend Abweisung des Antrages auf (Wieder)Erteilung der Ermächtigung zur Prüfung von Fahrtschreibern, digitalen Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2020 Norm: KFG 1967 §24KFG 1967 §24aKFG 1967 §57a
Rechtssatz: Im KFG […] ist keine Frist vorgesehen, welche zu verstreichen hat, bis nach einem Widerruf der Ermächtigung erneut um Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen angesucht bzw diese erteilt werden kann. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.03.2020 Norm: KFG 1967 §24KFG 1967 §24aKFG 1967 §57a
Rechtssatz: Der Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen muss immer auf Dauer erfolgen. In der
Begründung: kann die Behörde einen Hinweis aufnehmen, wann sie einem neuerlichen Antrag auf Ermächtigung stattgeben wird (vgl Grundtner/Pürstl, KFG9, § 57a Anm 22). Schlag... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 26.03.2020 Norm: KFG 1967 §24KFG 1967 §24aKFG 1967 §57a
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit wesentlich. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 26.03.2020 Norm: KFG 1967 §24KFG 1967 §24aKFG 1967 §57a
Rechtssatz: Eine missbräuchliche, strafrechtlich relevante Verwendung der übertragenen behördlichen Befugnisse erschüttert die Vertrauenswürdigkeit im höchsten Maße. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Antrag; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 12. August 2019, ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.03.2020 Norm: KFG 1967 §57aPBStV 1998 §10 Abs3PBStV 1998 §10 Abs4
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit gemäß § 57a Abs2 KFG ist, ob jemand die spezifische Vertrauenswürdigkeit besitzt, die von ihm erwartet werden darf, wenn er über eine Ermächtigung iSd § 57a Abs 2 KFG verfügt oder sie erlangen will, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.03.2020 Norm: KFG 1967 §57aPBStV 1998 §10 Abs3PBStV 1998 §10 Abs4
Rechtssatz: Bei einer Entscheidung hinsichtlich der Erteilung bzw dem Widerruf einer Ermächtigung nach § 57a Abs 2 KFG handelt es sich um das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffenen, nämlich den Rückschluss auf das Vorliegen eines mit den seitens der Behörde und seitens des Ermächtigt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 23. April 2019, Zl. ***, betreffend Widerruf einer Ermächtigung gemäß § 57 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 18. Jänner 2019, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 5. Februar 2018, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. 2. Eine Revision ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.09.2018 Norm: KFG 1967 §57aAVG 1991 §7
Rechtssatz: Eine explizite Bestimmung, die es einem nach § 57a Abs 2 KFG Ermächtigten untersagen würde, auf ihn bzw Verwandte zugelassene Kraftfahrzeuge wiederkehrend zu begutachten, ist weder dem KFG noch den darauf gründenden Verordnungen zu entnehmen. Auch § 7 AVG ist auf wiederkehrende Begutachtungen gemäß § 57a Abs 2 KFG nicht an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Dr. Schwarzmann nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Beschwerde von A, geb. ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 28.8.2017, ***, betreffend Bestrafung nach dem Führerscheingesetz (FSG) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.04.2018 Norm: FSG 1997 §37 Abs3 Z1KFG 1967 §57aKFG 1967 §36 liteKFG 1967 §103 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist die auf einer Begutachtungsplakette aufscheinende (gelochte) Frist abgelaufen und überdies die nach § 57a Abs. 3 KFG eingeräumte Toleranzfrist von vier Monaten, innerhalb der die Überprüfung noch nachgeholt werden kann, verstrichen, darf ein Kraftfahrzeug nicht mehr auf St... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn MH, vertreten durch Dr. Josef Deimböck, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 4. Oktober 2016, Zl. WUS2-V-16 25113/5, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Ein Gutachten [Prüfgutachten § 57a KFG 1967], das der Fahrer mit sich führt und welches er einem im Dienst befindlichen Organ der Straßenaufsicht vorweist, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz bzw. die Rechtsprechung an die Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG] stellt. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Der Sinn der Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG 1967] besteht darin, umgehend und ohne weiterführende Überlegungen festzustellen, ob das Fristende für die nächste wiederkehrende Begutachtung bereits eingetreten ist oder nicht. Im Sinne einer effizienten Überwachung und im Interesse der Rechtssic... mehr lesen...