Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
26.03.2020Norm
KFG 1967 §24Rechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens der Wiederherstellung der verlorenen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist die Wertung jener Tatsache, welche die Kraftfahrbehörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene Zeit sowie das Verhalten während dieser Zeit wesentlich.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Antrag; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1447.001.2019Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020