RS Lvwg 2020/3/19 LVwG-AV-1046/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

19.03.2020

Norm

KFG 1967 §57a
PBStV 1998 §10 Abs3
PBStV 1998 §10 Abs4

Rechtssatz

Bei einer Entscheidung hinsichtlich der Erteilung bzw dem Widerruf einer Ermächtigung nach § 57a Abs 2 KFG handelt es sich um das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffenen, nämlich den Rückschluss auf das Vorliegen eines mit den seitens der Behörde und seitens des Ermächtigten als beliehenem Unternehmen selbst zu wahrenden Interessen im Einklang stehenden Persönlichkeitsbilds (VwGH Ro 2015/11/0016).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Prüfstelle; Widerruf; Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1046.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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