Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.03.2020Norm
KFG 1967 §24Rechtssatz
Im KFG […] ist keine Frist vorgesehen, welche zu verstreichen hat, bis nach einem Widerruf der Ermächtigung erneut um Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen angesucht bzw diese erteilt werden kann.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Antrag; Wiedererteilung; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1447.001.2019Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020