RS Lvwg 2018/1/30 LVwG-S-2881/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

30.01.2018

Norm

KFG 1967 §36 lite
KFG 1967 §57a
KFG 1967 §134 Abs1

Rechtssatz

Der Sinn der Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG 1967] besteht darin, umgehend und ohne weiterführende Überlegungen festzustellen, ob das Fristende für die nächste wiederkehrende Begutachtung bereits eingetreten ist oder nicht. Im Sinne einer effizienten Überwachung und im Interesse der Rechtssicherheit muss eine rasche und eindeutige Beurteilung der aufrechten Überprüfung der kontrollierten Fahrzeuge sichergestellt sein.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Begutachtungsplakette;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.2881.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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