Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.09.2021Norm
KFG 1967 §57aRechtssatz
Eine missbräuchliche, strafrechtlich relevante Ausübung der übertragenen behördlichen Befugnisse erschüttert die spezifische Vertrauenswürdigung iSd § 57a Abs 2 KFG im höchsten Maße, soll doch das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit das Vorhandensein der nach der Eigenart des Gewerbes erforderlichen Eigenschaften der über die genannte Ermächtigung verfügenden Person gewährleisten.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug-Überprüfung; Ermächtigung; Erteilung; Verlässlichkeit; Vertrauenswürdigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.674.001.2021Zuletzt aktualisiert am
22.11.2021