RS Vwgh 1986/10/22 85/11/0113

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Bei der Verpflichtung zur Erstattung von Änderungsanzeigen nach § 57a Abs 2 vierter Satz KFG 1967 handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift. Jedenfalls einen einmaligen Verstoß gegen sie ist nicht von solchem Gewicht, dass allein deshalb schon der Ermächtigte iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 nicht mehr vertrauenswürdig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985110113.X01

Im RIS seit

02.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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